Unabhängiges Kfz-Gutachten

Wertminderung nach Unfall – Ihr gutes Recht

Selbst nach einer perfekten Reparatur ist Ihr Auto ein "Unfallwagen". Sichern Sie sich den finanziellen Ausgleich für diesen Makel. Wir ermitteln Ihre merkantile Wertminderung präzise und rechtssicher.

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Kfz-Technikermeister

Was ist die merkantile Wertminderung?

Ein Unfallschaden hinterlässt Spuren – nicht nur am Blech, sondern auch im Lebenslauf Ihres Fahrzeugs. Wenn Sie Ihr Auto später verkaufen möchten, müssen Sie den Unfallschaden angeben. Käufer zahlen für einen Unfallwagen naturgemäß weniger als für ein unfallfreies Fahrzeug.

Diese Differenz im Marktwert nennt man merkantile Wertminderung. Es ist ein fiktiver finanzieller Verlust, der bereits im Moment des Unfalls entsteht, unabhängig davon, ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen oder sofort verkaufen.

Wichtig: Die gegnerische Versicherung muss Ihnen diese Wertminderung erstatten. Oft wird dies jedoch "vergessen" oder kleingerechnet. Ein unabhängiges Gutachten schützt Sie vor finanziellen Einbußen.

Kfz-Gutachter prüft Unfallwagen auf Wertminderung

Wann steht Ihnen ein Minderwert nach Unfall zu?

Nicht bei jedem Kratzer gibt es eine Wertminderung. Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

1

Erheblicher Schaden

Es muss ein echter Substanzschaden vorliegen (z.B. Blechschäden, Rahmenschäden), keine reinen Bagatellschäden (wie kleine Kratzer im Stoßfänger).

2

Fahrzeugalter

Früher galt eine starre Grenze von 5 Jahren. Heute urteilen Gerichte flexibler. Auch ältere, gut gepflegte Fahrzeuge können eine Wertminderung erfahren.

3

Laufleistung

Auch hier gibt es keine starre 100.000 km Grenze mehr. Der individuelle Zustand und Marktwert sind entscheidend.

4

Keine Vorschäden

Das Fahrzeug sollte idealerweise unfallfrei sein. Bei fachgerecht reparierten Altschäden ist eine genaue Prüfung durch den Gutachter nötig.

Wie wir Ihre Wertminderung Auto berechnen

Die Ermittlung der Wertminderung ist keine simple Formel, sondern erfordert Sachverstand, Marktkenntnis und Erfahrung.

Verschiedene Methoden

Es gibt Modelle wie Ruhkopf/Sahm, Halbgewachs oder das BVSK-Modell. Keine dieser Formeln ist gesetzlich bindend.

Die BGH-Rechtsprechung (§ 287 ZPO)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klar geurteilt: Die Wertminderung ist eine Frage der gutachterlichen Schätzung. Starre Rechenmodelle werden der Realität des Gebrauchtwagenmarktes oft nicht gerecht.

Als erfahrene Kfz-Gutachter, ausgebildet an der BVSK Akademie, verlassen wir uns nicht blind auf Formeln. Wir analysieren den regionalen Markt, berücksichtigen wertverbessernde und wertmindernde Faktoren, Reparaturweg und Fahrzeugzustand. So ermitteln wir einen plausiblen, marktgerechten und vor Gericht belastbaren Betrag für Sie.

Warum ein unabhängiges Wertminderung Gutachten entscheidend ist

  • Versicherungen nutzen oft eigene Software, die die Wertminderung zu Ihren Ungunsten berechnet.
  • Ohne Gutachten fehlen Ihnen die Argumente gegenüber der Versicherung.
  • Wir kennen die aktuelle Rechtsprechung und wissen, was Ihnen zusteht.
  • Als Geschädigter zahlen Sie für unser Gutachten 0€ (die Kosten trägt die gegnerische Versicherung).

Überlassen Sie kein Geld der Versicherung!

Ein Unfall ist ärgerlich genug. Sorgen Sie dafür, dass Sie zumindest finanziell vollständig entschädigt werden. Rufen Sie uns unverbindlich an.

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Häufige Fragen zur Wertminderung

Q: Bekomme ich Wertminderung auch bei einem Leasingfahrzeug?

A: Ja, allerdings steht der Betrag in der Regel dem Leasinggeber (dem Eigentümer des Fahrzeugs) zu. Dennoch ist es wichtig, die Wertminderung gutachterlich feststellen zu lassen, um spätere Streitigkeiten bei der Leasingrückgabe zu vermeiden.

Q: Muss ich das Auto verkaufen, um die Wertminderung zu erhalten?

A: Nein. Der Anspruch auf die merkantile Wertminderung entsteht sofort mit dem Unfall. Sie erhalten den Betrag von der gegnerischen Versicherung ausgezahlt, auch wenn Sie das Fahrzeug reparieren lassen und weiterfahren.

Q: Zahlt meine Kaskoversicherung auch eine Wertminderung?

A: In der Regel nicht. Die merkantile Wertminderung wird fast ausschließlich im Haftpflichtfall (wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden) von der gegnerischen Versicherung erstattet. Schauen Sie jedoch in Ihre Kaskobedingungen, manche Premium-Tarife bieten Ausnahmen.

Q: Wie lange dauert es, bis ich das Geld für die Wertminderung erhalte?

A: Sobald unser Gutachten bei der gegnerischen Versicherung vorliegt, wird der Schaden reguliert. Die Dauer hängt von der Bearbeitungszeit der Versicherung ab. Mit einem Anwalt für Verkehrsrecht, den wir gerne empfehlen, lässt sich der Prozess oft beschleunigen.

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