Kaskoschaden: Ihr Recht bei Vollkasko & Teilkasko
Ein Schaden am eigenen Auto ist ärgerlich genug. Wir erklären Ihnen die Unterschiede, Ihre Rechte gegenüber der eigenen Versicherung und wann ein eigener Gutachter sinnvoll ist. Vertrauen Sie auf über 20.000 erstellte Gutachten.
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Als freie Gutachter bewerten wir objektiv und fair. Wir kennen die Spielregeln der Versicherungen genau.
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Kaskoschaden melden: Was Sie sofort tun müssen
Ein Kaskoschaden betrifft Ihr eigenes Fahrzeug und wird über Ihre eigene Versicherung (Teil- oder Vollkasko) reguliert. Im Gegensatz zum Haftpflichtschaden, bei dem die Versicherung des Unfallverursachers zahlt, gelten hier andere Regeln. Der wichtigste erste Schritt: Melden Sie den Kaskoschaden unverzüglich Ihrer Versicherung.
Ihre Versicherung hat bei einem Kaskoschaden das sogenannte Weisungsrecht. Das bedeutet, sie darf bestimmen, wie der Schaden festgestellt wird und schickt in der Regel einen eigenen Gutachter. Handeln Sie nicht voreilig! Wenn Sie ohne Zustimmung Ihrer Versicherung Reparaturen beauftragen oder eigenmächtig einen Gutachter einschalten, riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz oder bleiben auf den Kosten sitzen.
Unterschied Vollkasko und Teilkasko: Wer zahlt was?
Um Ihre Rechte bei einem Kaskoschaden zu verstehen, ist die Unterscheidung zwischen Teilkasko und Vollkasko entscheidend. Die Deckungsumfänge sind klar getrennt:
Teilkasko Gutachten
- Elementarschäden (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)
- Diebstahl und Raub
- Glasbruch (z.B. Steinschlag in der Windschutzscheibe)
- Wildunfälle (Zusammenstoß mit Haarwild)
- Brand und Explosion
- Kurzschluss- und Marderbiss-Schäden
Vollkasko Gutachten
Beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko, plus:
- Selbstverschuldete Unfälle (z.B. Auffahrunfall, Parkrempler)
- Vandalismus (mutwillige Beschädigung durch Fremde)
- Fahrerflucht (wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann)
- Transportschäden (z.B. auf einer Fähre)
Eigener Gutachter Kasko: Wann ist das sinnvoll?
Da Ihre Versicherung bei einem Kaskoschaden das Weisungsrecht hat, wird sie in der Regel einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensbegutachtung beauftragen. Dieser Gutachter wird von der Versicherung bezahlt. Doch was ist, wenn Sie mit dem Ergebnis dieses Gutachtens nicht einverstanden sind? Wenn Sie das Gefühl haben, der Schaden wurde zu niedrig kalkuliert oder bestimmte Positionen wurden übersehen?
In diesem Fall haben Sie das Recht, das sogenannte Sachverständigenverfahren einzuleiten. Dies ist in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) geregelt. Bei einem Sachverständigenverfahren beauftragen Sie einen eigenen, unabhängigen Gutachter (wie Gutachter Koop), der den Schaden erneut bewertet. Die beiden Gutachter (der von der Versicherung und Ihr eigener) versuchen dann, sich zu einigen. Gelingt dies nicht, wird ein Obmann (ein dritter, neutraler Gutachter) hinzugezogen.
Achtung Kostenfalle beim eigenen Gutachter im Kaskofall!
Beauftragen Sie bei einem Kaskoschaden einfach so einen eigenen Gutachter, ohne das Sachverständigenverfahren offiziell einzuleiten oder ohne Zustimmung Ihrer Versicherung, müssen Sie die Kosten für dieses Gutachten in der Regel selbst tragen. Kontaktieren Sie uns gerne vorab für eine Ersteinschätzung – wir beraten Sie, ob sich ein Sachverständigenverfahren in Ihrem Fall lohnt.
Ihre Rechte gegenüber der eigenen Versicherung
Bei der Kaskoschaden Abwicklung stehen Sie in einem Vertragsverhältnis mit Ihrer Versicherung. Ihre Rechte und Pflichten ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag (den AKB). Zu Ihren wichtigsten Pflichten gehört die Schadenminderungspflicht und die Aufklärungspflicht.
Zu Ihren Rechten gehört, dass der Schaden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen reguliert wird. Beachten Sie jedoch mögliche Einschränkungen in Ihrem Vertrag, wie zum Beispiel eine vereinbarte Werkstattbindung. Haben Sie einen Tarif mit Werkstattbindung gewählt, müssen Sie Ihr Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren lassen, andernfalls drohen Abzüge bei der Entschädigung.
Als Kfz-Technikermeister, ausgebildet an der BVSK Akademie, kennen wir die vertraglichen Feinheiten genau. Mit unserer Erfahrung aus über 20.000 Gutachten prüfen wir die Kalkulationen der Versicherungen kritisch und stehen Ihnen im Rahmen eines Sachverständigenverfahrens mit unserer vollen Expertise zur Seite.
Häufige Fragen zum Kaskoschaden
Wann brauche ich bei einem Kaskoschaden einen eigenen Gutachter?
Bei einem Kaskoschaden hat die Versicherung grundsätzlich das Weisungsrecht (Sachverständigenverfahren). Sie schickt oft einen eigenen Gutachter. Sind Sie mit dessen Gutachten nicht einverstanden oder zweifeln Sie an der Schadenshöhe, können Sie ein sogenanntes Sachverständigenverfahren einleiten und einen eigenen, unabhängigen Gutachter beauftragen. Die Kostenverteilung ist dabei in Ihren Versicherungsbedingungen geregelt.
Was ist der Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko?
Die Teilkasko deckt Schäden ab, auf die Sie keinen Einfluss haben, wie z.B. Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel oder Wildunfälle. Die Vollkasko beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko und deckt zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die durch eigenes Verschulden (z.B. Auffahrunfall) oder Vandalismus entstanden sind.
Muss ich den Schaden meiner Versicherung sofort melden?
Ja, Sie sind verpflichtet, einen Kaskoschaden unverzüglich (in der Regel innerhalb einer Woche) Ihrer Versicherung zu melden. Warten Sie mit der Reparatur oder der Beauftragung eines eigenen Gutachters auf die Freigabe oder Weisung Ihrer Versicherung, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Wer zahlt den Gutachter beim Kaskoschaden?
Im Gegensatz zum Haftpflichtschaden, bei dem die gegnerische Versicherung zahlt, trägt bei einem Kaskoschaden zunächst Ihre eigene Versicherung die Kosten für den von ihr beauftragten Gutachter. Beauftragen Sie eigenmächtig einen Gutachter, bleiben Sie oft auf den Kosten sitzen. Erst in einem offiziellen Sachverständigenverfahren werden die Kosten nach einem bestimmten Schlüssel (oft je nach Ausgang des Verfahrens) geteilt.
Haben Sie weitere Fragen zur Kaskoschaden Abwicklung?
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