
Honorar & Kosten Kfz-Gutachten
Unsere Honorartabelle auf einen Blick. Abrechnung in Anlehnung an die vom Bundesgerichtshof anerkannte BVSK-Honorarbefragung. Bei Haftpflichtfällen zahlen Sie als Geschädigter 0 € – die gegnerische Versicherung trägt sämtliche Kosten.
0 € für Geschädigte bei Haftpflichtfällen
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Gutachterkosten – das Grundhonorar und alle Nebenkosten. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Versicherung darf Ihnen keinen eigenen Gutachter vorschreiben.
Abrechnungsgrundlage
Unsere Abrechnung erfolgt in Anlehnung an die vom Bundesgerichtshof anerkannte Honorarbefragung des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.), der gemeinsamen Honorarumfrage der Sachverständigenverbände VKS, BVK und BVS sowie des FSP (Schaden- und Wertgutachterdienst GmbH – Partner des TÜV Rheinland).
Nebenkosten und -leistungen werden in Anlehnung an das JVEG (Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz) berechnet. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Gegenstandswert – So wird das Honorar berechnet
Reparaturfall
Reparaturkosten netto zzgl. Wertminderung, sofern diese unter 130 % des Wiederbeschaffungswerts brutto liegen. Gegenstandswert = Reparaturkostensumme netto zzgl. merkantile Wertminderung.
Totalschaden
Übersteigen die Reparaturkosten netto zzgl. Wertminderung 130 % des Wiederbeschaffungswerts brutto, gilt der Wiederbeschaffungswert brutto zzgl. ggfs. Umbaukosten brutto als Gegenstandswert.
Bei Fahrzeugen ohne vollständige Kalkulationsdaten (Krafträder, Lkw, Oldtimer, Exoten, Baumaschinen, Sonderfahrzeuge) kann ein Grundhonoraraufschlag von bis zu 50 % berechnet werden.
Honorartabelle Kfz-Gutachten
Grundhonorar netto zzgl. MwSt. nach Schadenhöhe
| Schadenhöhe bis | Honorar netto | Schadenhöhe bis | Honorar netto |
|---|---|---|---|
| 500 € | 297,50 € | 750 € | 345,10 € |
| 1.000 € | 392,70 € | 1.250 € | 440,30 € |
| 1.500 € | 487,90 € | 1.750 € | 487,90 € |
| 2.000 € | 547,40 € | 2.500 € | 595,00 € |
| 3.000 € | 642,60 € | 3.500 € | 702,10 € |
| 4.000 € | 749,70 € | 4.500 € | 797,30 € |
| 5.000 € | 833,00 € | 5.500 € | 880,60 € |
| 6.000 € | 916,30 € | 6.500 € | 952,00 € |
| 7.000 € | 975,50 € | 7.500 € | 1.011,50 € |
| Schadenhöhe bis | Honorar netto |
|---|---|
| 500 € | 297,50 € |
| 750 € | 345,10 € |
| 1.000 € | 392,70 € |
| 1.250 € | 440,30 € |
| 1.500 € | 487,90 € |
| 1.750 € | 487,90 € |
| 2.000 € | 547,40 € |
| 2.500 € | 595,00 € |
| 3.000 € | 642,60 € |
| 3.500 € | 702,10 € |
| 4.000 € | 749,70 € |
| 4.500 € | 797,30 € |
| 5.000 € | 833,00 € |
| 5.500 € | 880,60 € |
| 6.000 € | 916,30 € |
| 6.500 € | 952,00 € |
| 7.000 € | 975,50 € |
| 7.500 € | 1.011,50 € |
Nebenkosten im Überblick
Alle Preise netto zzgl. MwSt. – in Anlehnung an das JVEG
Achsvermessung
Stück
178,50 €
Karosserievermessung
Stück
318,00 €
Fehlerspeicher auslesen
Stück
85,00 €
Lackschichtdickenmessung
Stück
85,00 €
Fotokosten je Lichtbild
Stück
2,38 €
Fotokosten Duplikat
Stück
0,60 €
Fahrtkosten pro km
km
2,38 €
Fahrtkosten pauschal (ab 25 km)
Pauschal
178,50 €
Anfahrtskosten pauschal (ab 26 km)
Pauschal
178,50 €
Kommunikationspauschale
pauschal
17,85 €
Schreibkosten pro Seite
Stück
2,14 €
Restwertermittlung je Anfrage
Stück
35,70 €
Kostenlose Erstberatung
Unsicher, welche Kosten auf Sie zukommen? Rufen Sie uns an – wir beraten Sie unverbindlich und klären, ob die gegnerische Versicherung die Kosten trägt.
Häufige Fragen zu Gutachterkosten
Alles Wichtige rund um Honorar, Kosten und Abrechnung
Die Kosten richten sich nach der Schadenhöhe. Bei einem Schaden von 1.000 € beträgt das Grundhonorar 392,70 € netto, bei 5.000 € sind es 833,00 € netto. Hinzu kommen Nebenkosten wie Fotokosten, Fahrtkosten und EDV-Gebühren. Bei Haftpflichtfällen zahlen Sie als Geschädigter 0 € – die gegnerische Versicherung trägt sämtliche Kosten.
Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtfall) zahlt die gegnerische Versicherung das komplette Gutachterhonorar inklusive aller Nebenkosten. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen – die Versicherung darf Ihnen keinen eigenen Gutachter vorschreiben. Bei Kaskoschäden hängt die Kostenübernahme von Ihrer Versicherungspolice ab.
Das Grundhonorar berechnet sich anhand des Gegenstandswerts. Im Reparaturfall sind dies die kalkulierten Reparaturkosten netto zzgl. merkantiler Wertminderung. Bei Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert brutto herangezogen. Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an die vom BGH anerkannte BVSK-Honorarbefragung. Nebenkosten werden in Anlehnung an das JVEG berechnet.
Die BVSK-Honorarbefragung ist eine vom Bundesgerichtshof (BGH) anerkannte Erhebung der üblichen Sachverständigenhonorare in Deutschland. Sie wird von Gerichten als Schätzgrundlage für die Angemessenheit von Gutachterkosten herangezogen. Unser Honorar wird in Anlehnung an diese Befragung sowie die gemeinsame Honorarumfrage der Verbände VKS, BVK und BVS berechnet.
Die Versicherung darf Gutachterkosten nur dann kürzen, wenn diese für den Geschädigten erkennbar deutlich überhöht sind. Der BGH hat mit dem Prinzip des "Sachverständigenrisikos" entschieden, dass die Versicherung das Risiko überhöhter Sachverständigenkosten trägt, solange der Geschädigte die Überhöhung nicht erkennen konnte. Unsere Honorare bewegen sich im Rahmen der anerkannten Honorarbefragungen.
Typische Nebenkosten umfassen Fotokosten (2,38 € pro Bild), Fahrtkosten (2,38 € pro km oder 178,50 € pauschal ab 25 km), EDV-Abrufgebühren für Kalkulationsdaten (23,80 €), Schreibkosten (2,14 € pro Seite) und Kommunikationspauschale (17,85 €). Bei Bedarf kommen Sonderleistungen wie Achsvermessung (178,50 €), Karosserievermessung (318,00 €) oder Fehlerspeicher auslesen (85,00 €) hinzu.
Der Gegenstandswert bestimmt die Höhe des Grundhonorars. Im Reparaturfall sind es die Reparaturkosten netto zzgl. Wertminderung (bis 130 % des Wiederbeschaffungswerts brutto). Übersteigen die Kosten 130 % des Wiederbeschaffungswerts, wird der Wiederbeschaffungswert brutto zzgl. ggfs. Umbaukosten als Gegenstandswert herangezogen.
Nein, anders als etwa das JVEG für gerichtlich bestellte Sachverständige gibt es für private Kfz-Sachverständige keine gesetzlich festgelegte Gebührenordnung. Das Honorar wird frei vereinbart. Die BVSK-Honorarbefragung und die gemeinsame Honorarumfrage der Sachverständigenverbände dienen als anerkannte Orientierung für die Angemessenheit.
