Premium Ersatzfahrzeuge
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Unfall-
Ersatzfahrzeug.

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie gemäß § 249 BGB Anspruch auf ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Wir stellen Ihnen sofort ein Premium-Fahrzeug zur Verfügung – die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.

0€ bei Haftpflichtfällen
Sofort verfügbar
Ihr Recht nach § 249 BGB
Ihr Recht nach dem Unfall

Unfall-Ersatzfahrzeug: Ihre Vorteile

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie gemäß § 249 BGB Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung – nicht Sie.

0€ Kosten für Sie

Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten für Ihr Ersatzfahrzeug.

Sofort verfügbar

Innerhalb von 24 Stunden stellen wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Kein Warten, keine Ausreden.

Premium-Fahrzeuge

Unsere Flotte umfasst BMW, Mercedes, Cupra und mehr. Sie fahren ein hochwertiges Fahrzeug – nicht irgendeinen Kleinwagen.

Gleichwertiger Ersatz

Sie haben Anspruch auf ein Fahrzeug der gleichen Klasse wie Ihr beschädigtes Auto. Wir sorgen dafür, dass Sie nicht schlechter gestellt werden.

Komplette Abwicklung

Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Vollkasko inklusive

Alle unsere Ersatzfahrzeuge sind vollkaskoversichert. Sie fahren sorgenfrei und ohne Risiko.

So funktioniert es

In drei einfachen Schritten zu Ihrem Premium-Ersatzfahrzeug.

1

Unfall melden

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir sind rund um die Uhr erreichbar und kümmern uns sofort um Ihren Fall.

2

Gutachten erstellen

Wir erstellen ein unabhängiges Gutachten und dokumentieren alle Schäden. Gleichzeitig organisieren wir Ihr Ersatzfahrzeug.

3

Losfahren

Sie erhalten Ihr Premium-Ersatzfahrzeug und bleiben mobil – während wir uns um die gesamte Abwicklung kümmern.

Häufige Fragen

Unfall-Ersatzfahrzeug: FAQ

Wer zahlt mein Ersatzfahrzeug nach einem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für Ihr Ersatzfahrzeug. Sie zahlen 0€ – das ist Ihr gesetzlicher Anspruch gemäß § 249 BGB.

Wie schnell bekomme ich ein Ersatzfahrzeug?

In der Regel stellen wir Ihnen innerhalb von 24 Stunden ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Bei dringendem Bedarf auch noch am selben Tag.

Muss ich das Ersatzfahrzeug selbst organisieren?

Nein. Wir übernehmen die komplette Organisation: Fahrzeugbereitstellung, Versicherungsabwicklung und Rückgabe. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Welche Fahrzeugklasse steht mir zu?

Sie haben Anspruch auf ein gleichwertiges Fahrzeug. Wenn Sie einen SUV fahren, bekommen Sie einen SUV. Wenn Sie eine Limousine fahren, eine Limousine. Wir achten darauf, dass Sie nicht schlechter gestellt werden.

Wie lange darf ich das Ersatzfahrzeug behalten?

Sie dürfen das Ersatzfahrzeug für die gesamte Reparaturdauer oder bis zur Ersatzbeschaffung eines neuen Fahrzeugs nutzen. Bei einem Totalschaden in der Regel 14 Tage.

Was ist, wenn ich Teilschuld habe?

Auch bei Teilschuld können Sie anteilig Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug haben. Wir beraten Sie kostenlos und klären Ihren individuellen Anspruch.

Unfall gehabt? Wir kümmern uns.

Kostenlose Beratung. Premium-Ersatzfahrzeug. Komplette Abwicklung.

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