
Kostenvoranschlag Kfz:
Schnell & Präzise
Ein kleiner Kratzer oder doch mehr? Wir erstellen Ihren Kfz-Kostenvoranschlag schnell, detailliert und rechtssicher. Bei unverschuldeten Unfällen sogar 100% kostenlos für Sie.
Was ist ein Kostenvoranschlag fürs Auto?
Ein Kostenvoranschlag (KVA) ist eine detaillierte kaufmännische Vorkalkulation der voraussichtlichen Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug. Er listet transparent alle benötigten Ersatzteile, Arbeitswerte und Lackierkosten auf, die zur fachgerechten Behebung eines Schadens erforderlich sind.
Besonders nach einem Parkrempler oder einem leichten Auffahrunfall verlangt die gegnerische Versicherung oft einen Kostenvoranschlag, um den Schaden regulieren zu können. Als freies und unabhängiges Sachverständigenbüro erstellen wir diese Kalkulation neutral und ausschließlich in Ihrem Interesse – nicht im Interesse der Versicherung.
- Detaillierte Auflistung: Alle Ersatzteile und Arbeitslöhne werden exakt erfasst.
- Anerkannt: Unsere Kostenvoranschläge werden von allen Versicherungen akzeptiert.
- Schnelle Abwicklung: In der Regel erhalten Sie das Dokument innerhalb von 24 Stunden.

Schnell & Flexibel
Termine oft am selben Tag
Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Die wichtigste Frage nach einem Unfall: Reicht ein Kostenvoranschlag oder brauche ich ein vollwertiges Unfallgutachten? Die Antwort hängt maßgeblich von der Schadenhöhe ab.
Der Kostenvoranschlag
Ideal für Bagatellschäden. Ein Kostenvoranschlag beziffert rein die Reparaturkosten.
- Für Schäden unter der Bagatellgrenze (ca. 750€ - 1.000€)
- Ermittelt nur die reinen Reparaturkosten
- Keine Beweissicherung (Fotos meist nicht rechtssicher)
- Keine Ermittlung von Wertminderung oder Nutzungsausfall
Das Unfallgutachten
Umfassende Beweissicherung und rechtssichere Grundlage für Ihre Ansprüche.
- Für Schäden über der Bagatellgrenze
- Rechtssichere Beweissicherung mit detaillierter Fotodokumentation
- Ermittlung von Wertminderung und Nutzungsausfall
- Kosten trägt bei Unschuld zu 100% die gegnerische Versicherung
Sie sind unsicher, ob der Schaden ein Bagatellschaden ist?
Die Bagatellschadengrenze
Wo liegt sie und warum ist sie so wichtig?
Die Rechtsprechung hat die sogenannte Bagatellschadengrenze eingeführt. Diese liegt aktuell bei etwa 750 bis 1.000 Euro.
Liegen die voraussichtlichen Reparaturkosten unter dieser Grenze, geht der Gesetzgeber von einem Bagatellschaden aus. In diesem Fall ist die Einschaltung eines Gutachters oft unverhältnismäßig und die gegnerische Versicherung muss die Gutachterkosten möglicherweise nicht übernehmen. Hier ist ein Kostenvoranschlag die richtige Wahl.
Das Problem für Laien: Moderne Fahrzeuge sind mit teurer Technik (Sensoren, Kameras im Stoßfänger) ausgestattet. Was wie ein kleiner Kratzer aussieht, kostet oft schnell über 1.500 Euro in der Reparatur.
Gehen Sie kein Risiko ein! Wir prüfen Ihr Fahrzeug in unserer 300m² Prüfhalle mit modernster Technik. Liegt der Schaden über der Grenze, erstellen wir direkt ein vollwertiges Gutachten. Liegt er darunter, fertigen wir einen rechtssicheren Kostenvoranschlag an.
Häufige Fragen zum Kostenvoranschlag
Die wichtigsten Antworten rund um den Kfz-Kostenvoranschlag.
Q:Was kostet ein Kostenvoranschlag beim Gutachter?
Die Kosten für einen detaillierten Kostenvoranschlag variieren je nach Aufwand. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden (auch unter der Bagatellgrenze) muss die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten für den Kostenvoranschlag übernehmen. Wir beraten Sie hierzu vorab transparent und unverbindlich.
Q:Kann ich mir den Betrag aus dem Kostenvoranschlag auszahlen lassen?
Ja, das ist die sogenannte fiktive Abrechnung. Sie können den Schaden auf Basis des Kostenvoranschlags (oder Gutachtens) mit der Versicherung abrechnen und sich das Geld auszahlen lassen, ohne das Auto reparieren zu lassen. Beachten Sie jedoch, dass die Mehrwertsteuer in diesem Fall nicht ausgezahlt wird.
Q:Wie lange ist ein Kostenvoranschlag gültig?
Ein Kostenvoranschlag hat in der Regel eine Gültigkeit von einigen Wochen. Aufgrund von Preisschwankungen bei Ersatzteilen und Lohnkosten empfehlen wir, die Reparatur oder die Abrechnung mit der Versicherung zeitnah nach der Erstellung durchzuführen.
Q:Warum sollte ich zum Gutachter und nicht zur Werkstatt?
Eine Werkstatt möchte in erster Linie reparieren. Als unabhängige Kfz-Sachverständige kalkulieren wir absolut neutral. Zudem prüfen wir sofort, ob die Bagatellgrenze überschritten ist. Ist dies der Fall, können wir direkt ein vollwertiges Gutachten erstellen, welches auch Wertminderung und Nutzungsausfall berücksichtigt – Dinge, die eine Werkstatt nicht berechnen darf.
Brauchen Sie einen Kostenvoranschlag?
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir klären schnell, ob ein Kostenvoranschlag reicht oder ein Gutachten besser für Sie ist.
