Totalschaden Auto
Expertenhilfe bei schwerem Unfall

Totalschaden am Auto?
Sichern Sie Ihre Ansprüche.

Ob wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden – als unabhängige Kfz-Gutachter mit über 20.000 erstellten Gutachten schützen wir Sie vor finanziellen Verlusten durch die gegnerische Versicherung.

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100% kostenlos für Geschädigte
Eigene 300m² Prüfhalle
Ausgebildet an der BVSK Akademie

Totalschaden: Was nun?

Ein schwerer Unfall ist ein Schock. Wenn der Verdacht auf einen Totalschaden besteht, versuchen Versicherungen oft, die Kosten zu drücken. Ein unabhängiges Schadengutachten ist jetzt Ihr wichtigstes Werkzeug, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Wirtschaftlicher Totalschaden

Die Reparatur ist technisch möglich, lohnt sich aber finanziell nicht mehr. Die Reparaturkosten übersteigen den Wert Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall (Wiederbeschaffungswert).

  • Auszahlung: Wiederbeschaffungswert minus Restwert
  • Sie dürfen das Fahrzeug behalten oder verkaufen

Technischer Totalschaden

Das Fahrzeug ist so schwer beschädigt, dass es mit den aktuellen technischen Mitteln nicht mehr verkehrssicher repariert werden kann. Eine Reparatur ist ausgeschlossen.

  • Rahmenschäden oder massive Strukturbrüche
  • Abrechnung erfolgt auf Totalschadenbasis
Ihre Rechte

Die 130 Prozent Regel: Retten Sie Ihr Auto

Viele Geschädigte wissen nicht: Auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden müssen Sie Ihr geliebtes Auto nicht zwangsläufig aufgeben. Die sogenannte 130%-Regel (Opfergrenze) schützt Ihr Integritätsinteresse.

Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um maximal 30% übersteigen, dürfen Sie das Fahrzeug reparieren lassen. Die gegnerische Versicherung muss die vollen Reparaturkosten tragen.

Voraussetzungen für die 130%-Regel:

  • 1
    Fachgerechte und vollständige Reparatur nach Vorgaben unseres Gutachtens.
  • 2
    Sie müssen das Fahrzeug nach dem Unfall noch mindestens 6 Monate weiter nutzen.
Lassen Sie uns prüfen, ob die 130%-Regel greift
Kfz-Meister bei der Begutachtung
Kfz-Technikermeister

Präzise Kalkulation in unserer 300m² Prüfhalle sichert Ihre Ansprüche.

Restwert Auto: Vorsicht vor Versicherungstricks

Bei der Abrechnung eines Totalschadens spielen zwei Werte eine entscheidende Rolle. Versicherungen versuchen oft, diese zu ihren Gunsten zu manipulieren.

Der Wiederbeschaffungswert

Das ist der Wert, den Sie aufbringen müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug (gleiches Alter, Ausstattung, Zustand) bei einem seriösen Händler zu kaufen.

Wir ermitteln diesen Wert tagesaktuell und berücksichtigen wertsteigernde Faktoren wie Sonderausstattungen oder kürzlich durchgeführte Reparaturen.

Der Restwert

Das ist der Wert Ihres beschädigten Fahrzeugs im unreparierten Zustand. Die Versicherung zahlt Ihnen die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Versicherungen präsentieren oft unrealistisch hohe Restwertangebote von überregionalen Aufkäufern, um ihre Auszahlung zu mindern. Wir ermitteln den korrekten Restwert auf dem regionalen Markt.

Häufige Fragen zum Totalschaden

Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten zuzüglich der Wertminderung höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs vor dem Unfall. In diesem Fall ist eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll.

Was ist die 130%-Regel?

Die 130%-Regel erlaubt es Ihnen, Ihr Fahrzeug trotz wirtschaftlichem Totalschaden reparieren zu lassen, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um maximal 30% übersteigen. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug weiter nutzen möchten und es fachgerecht repariert wird.

Wer ermittelt den Restwert meines Autos?

Als unabhängiger Kfz-Gutachter ermitteln wir den exakten Restwert Ihres Fahrzeugs auf dem regionalen und überregionalen Markt. Wir sorgen dafür, dass Sie den bestmöglichen Wert für Ihr beschädigtes Fahrzeug erhalten und nicht von der Versicherung benachteiligt werden.

Darf ich mein Auto nach einem Totalschaden behalten?

Ja, das Fahrzeug ist Ihr Eigentum. Sie können selbst entscheiden, ob Sie es zum ermittelten Restwert verkaufen oder behalten möchten. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen hier keine Vorschriften machen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber:

Zum Unfall-Ratgeber

Überlassen Sie nichts dem Zufall

Ein Totalschaden ist ärgerlich genug. Sorgen Sie dafür, dass Sie zumindest finanziell vollständig entschädigt werden. Wir sind 24/7 für Sie erreichbar.

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