Haftpflichtschaden? Sichern Sie sich jetzt Ihre vollen Ansprüche.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl. Wir dokumentieren den Haftpflichtschaden beweissicher und setzen uns für die vollständige Schadensregulierung ein – ohne Kostenrisiko für Sie.
Was ist ein Haftpflichtschaden und wie verhalten Sie sich richtig?
Ein Haftpflichtschaden tritt ein, wenn Ihr Fahrzeug durch das Verschulden eines anderen Verkehrsteilnehmers beschädigt wird. In diesem Fall greift die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Für Sie als Geschädigter bedeutet das: Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als wäre der Unfall nie passiert. Die Schadensregulierung zielt auf den vollständigen Ausgleich Ihres erlittenen Nachteils ab.
Die Abwicklung bei einem Haftpflichtschaden kann jedoch komplex sein. Versicherungen sind wirtschaftlich handelnde Unternehmen, die naturgemäß versuchen, die Schadenssumme so gering wie möglich zu halten. Oftmals wird Geschädigten angeboten, die gesamte Abwicklung zu übernehmen. Doch Vorsicht: Das scheinbar großzügige "Schadensmanagement" der gegnerischen Versicherung dient in erster Linie deren eigenen finanziellen Interessen.
Daher ist es entscheidend, dass Sie die Zügel selbst in der Hand behalten. Der erste und wichtigste Schritt zur Wahrung Ihrer Interessen ist die Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Nur so stellen Sie sicher, dass alle unfallbedingten Schäden objektiv und vollumfänglich erfasst werden.
Ihre Rechte bei einem unverschuldeten Unfall
Als Unfallopfer stehen Ihnen weitreichende Rechte zu, die über die reine Reparatur des Fahrzeugs hinausgehen. Viele Geschädigte kennen ihre Ansprüche nicht vollständig und verschenken bares Geld. Wir klären Sie auf und dokumentieren alle relevanten Positionen in unserem Gutachten.
Freie Gutachterwahl
Sie haben das uneingeschränkte Recht, einen freien und unabhängigen Kfz-Gutachter Ihres Vertrauens zu beauftragen. Die Kosten hierfür muss die Versicherung des Unfallverursachers tragen. Akzeptieren Sie keine Gutachter, die von der gegnerischen Versicherung geschickt werden, da diese oft im Sinne der Versicherung kalkulieren.
Merkantile Wertminderung
Auch nach einer fachgerechten Reparatur gilt Ihr Fahrzeug als "Unfallwagen" und erzielt beim Verkauf einen geringeren Preis. Diese sogenannte merkantile Wertminderung steht Ihnen als finanzielle Entschädigung zu. Wir berechnen den exakten Minderwert detailliert in unserem Gutachten.
Mietwagen oder Nutzungsausfall
Für die Dauer der Reparatur oder bis zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs (bei einem Totalschaden) haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen. Benötigen Sie keinen Mietwagen, können Sie stattdessen eine tägliche Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Die voraussichtliche Ausfallzeit wird von uns verbindlich ermittelt.
Warum Gutachter Koop für die Schadensregulierung?
Die Abwicklung eines Haftpflichtschadens erfordert höchste Präzision, technisches Fachwissen und juristisches Verständnis. Mit Gutachter Koop an Ihrer Seite profitieren Sie von jahrzehntelanger Erfahrung und geballter Expertise im Kfz-Sachverständigenwesen. Wir lassen nicht zu, dass Ihre berechtigten Ansprüche gekürzt werden.
Über 20.000 Gutachten
Unsere enorme Erfahrung aus zehntausenden regulierten Schäden garantiert Ihnen ein wasserdichtes, rechtssicheres Gutachten, das vor Versicherungen und Gerichten standhält.
300m² moderne Prüfhalle
In unserer eigenen, hochmodernen Prüfhalle können wir Fahrzeuge unter optimalen Bedingungen begutachten – inklusive Hebebühnen für die exakte Begutachtung des Unterbodens und der Achsgeometrie.
Kfz-Technikermeister
Unser Team besteht aus qualifizierten Kfz-Technikermeistern. Wir erkennen auch versteckte Schäden, die einem Laien oder weniger qualifizierten Prüfern entgehen würden.
Ausgebildet an der BVSK Akademie
Ausgebildet an der Akademie des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK) arbeiten wir nach höchsten Qualitäts- und Ethikstandards.
Wir arbeiten transparent, schnell und ausschließlich in Ihrem Interesse. Nach der Begutachtung Ihres Fahrzeugs, die wir gerne auch bei Ihnen vor Ort oder an der Arbeitsstelle durchführen, erstellen wir das Gutachten in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Um Ihnen den Prozess so angenehm wie möglich zu gestalten, bieten wir die direkte Abrechnung unserer Honorarkosten mit der gegnerischen Versicherung an. Sie müssen sich um nichts kümmern und schonen Ihre Nerven.
Achtung: Häufige Fehler nach einem Unfall vermeiden
- •Vertrauen in das gegnerische Schadensmanagement: Die Versicherung des Unfallverursachers ist nicht Ihr Freund. Deren Ziel ist es, Kosten zu sparen. Lassen Sie sich nicht auf "Partnerwerkstätten" oder versicherungseigene Gutachter ein.
- •Verzicht auf einen Rechtsanwalt: Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie das Recht auf anwaltliche Vertretung, deren Kosten ebenfalls die gegnerische Versicherung trägt. Ein Anwalt sorgt für Augenhöhe mit der Versicherung. Gerne empfehlen wir Ihnen erfahrene Fachanwälte für Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk.
- •Vorschnelle Unterschriften: Unterschreiben Sie am Unfallort keine Schuldanerkenntnisse oder Abtretungserklärungen von Abschleppunternehmen, ohne diese vorher in Ruhe prüfen zu lassen.
Häufige Fragen zum Haftpflichtschaden
Wer zahlt den Gutachter bei einem Haftpflichtschaden?
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Kfz-Gutachten. Für Sie als Geschädigter ist unsere Dienstleistung somit zu 100% kostenfrei. Sie treten nicht in Vorleistung und haben kein finanzielles Risiko.
Darf ich mir bei einem Haftpflichtschaden einen eigenen Gutachter suchen?
Ja, Sie haben die freie Wahl des Kfz-Sachverständigen. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung vorschreiben, welchen Gutachter Sie nehmen sollen. Ein unabhängiger Gutachter wie wir arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse und ermittelt den Schaden objektiv, vollständig und neutral.
Was ist der Unterschied zwischen Kasko- und Haftpflichtschaden?
Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn eine andere Person den Unfall verursacht hat und deren Versicherung für Ihren Schaden aufkommen muss. Ein Kaskoschaden betrifft Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, die Sie selbst verursacht haben oder die durch höhere Gewalt (z.B. Hagel, Sturm) entstanden sind und von Ihrer eigenen Kaskoversicherung übernommen werden.
Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung?
Ja. Wenn Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit oder nicht verkehrssicher ist, haben Sie für die Dauer der Reparatur oder bis zur Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen oder alternativ auf eine tägliche Nutzungsausfallentschädigung. Wir dokumentieren die voraussichtliche Ausfallzeit detailliert in unserem Gutachten.
Haben Sie weitere Fragen zur Abwicklung? Besuchen Sie unseren Ratgeber oder kontaktieren Sie uns direkt für eine persönliche Einschätzung.
Sofort-Hilfe nach Unfall
Sie hatten einen unverschuldeten Unfall? Handeln Sie jetzt und sichern Sie Ihre Ansprüche. Wir sind für Sie da und beraten Sie kostenlos.
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