Nutzungsausfall nach Unfall: Sichern Sie sich Ihre Entschädigung
Wenn Ihr Fahrzeug unfallbedingt ausfällt und Sie keinen Mietwagen benötigen, steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Wir berechnen Ihre Ansprüche präzise.

Was ist Nutzungsausfall und wann steht er Ihnen zu?
Ein unverschuldeter Verkehrsunfall ist ärgerlich genug. Wenn Ihr Fahrzeug danach in die Werkstatt muss oder gar ein Totalschaden vorliegt, stehen Sie plötzlich ohne Auto da. In dieser Situation haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Sie nehmen sich einen Mietwagen oder Sie verzichten darauf und fordern stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung.
Der Nutzungsausfall ist also die finanzielle Kompensation dafür, dass Sie Ihr eigenes Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können. Dieses Recht ist gesetzlich verankert und steht jedem Geschädigten zu, der auf sein Fahrzeug angewiesen ist, es aber vorübergehend nicht nutzen kann.
Die zwei Grundvoraussetzungen
- Nutzungswille: Sie hätten Ihr Fahrzeug in der Ausfallzeit tatsächlich genutzt (wird bei privat genutzten PKW in der Regel vermutet).
- Nutzungsmöglichkeit: Sie wären körperlich und rechtlich in der Lage gewesen, das Fahrzeug zu fahren (z.B. nicht im Krankenhaus oder ohne Führerschein).
Wie wird der Nutzungsausfall berechnet?
Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung ist nicht willkürlich, sondern richtet sich nach etablierten Tabellen. In der Praxis wird fast ausschließlich die Nutzungsausfall Tabelle nach Sanden/Danner/Küppersbusch angewendet.
Diese Tabelle teilt alle gängigen Fahrzeugmodelle in verschiedene Gruppen (A bis L) ein. Die Einstufung basiert auf Kriterien wie Fahrzeugklasse, Motorisierung, Ausstattung und Alter des Fahrzeugs. Je höher die Gruppe, desto höher der Tagessatz.
Kleinwagen
Gruppe A-C
Geringerer Tagessatz
Mittelklasse
Gruppe D-H
Mittlerer Tagessatz
Oberklasse
Gruppe I-L
Höchster Tagessatz
Wichtig: Ältere Fahrzeuge werden oft herabgestuft. Ein 10 Jahre altes Fahrzeug der Oberklasse wird nicht mehr in der ursprünglichen Gruppe abgerechnet. Als erfahrene Kfz-Gutachter ermitteln wir die exakte Gruppe für Ihr Fahrzeug unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Faktoren.
Für wie viele Tage erhalten Sie Nutzungsausfall?
Die Dauer der Entschädigung hängt davon ab, wie lange Sie tatsächlich auf Ihr Fahrzeug verzichten müssen. Hierbei unterscheidet man zwischen Reparatur und Totalschaden:
1Im Reparaturfall
Sie erhalten die Entschädigung für die reine Reparaturdauer, die wir im Gutachten prognostizieren. Hinzu kommen oft Tage für die Schadensfeststellung (Gutachtenerstellung) und eine angemessene Überlegungsfrist.
2Beim Totalschaden
Hier gilt die sogenannte Wiederbeschaffungsdauer – also die Zeit, die üblicherweise benötigt wird, um ein vergleichbares Ersatzfahrzeug zu finden. Diese Dauer wird von uns als Gutachter ebenfalls verbindlich im Schadengutachten festgelegt (meist 14 bis 21 Tage).
Um Ihren Anspruch lückenlos durchzusetzen, ist ein professionelles Unfallgutachten unerlässlich. Nur so haben Sie einen rechtssicheren Nachweis über die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer gegenüber der gegnerischen Versicherung.
Ihr Nutzungsausfall sicher dokumentiert
Mit Gutachter Koop an Ihrer Seite verschenken Sie kein Geld. Wir sorgen für eine wasserdichte Beweissicherung.
Präzise Einstufung
Wir ermitteln die exakte Fahrzeuggruppe nach Sanden/Danner/Küppersbusch, damit Sie den maximalen Tagessatz erhalten.
Verbindliche Dauer
Wir legen die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer realistisch und belastbar in unserem Gutachten fest.
Kostenfrei für Sie
Bei unverschuldeten Unfällen trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für unser Gutachten vollständig.
Nutzen Sie unsere Expertise aus über 20.000 Gutachten. Eigene 300m² Prüfhalle vorhanden.
Häufige Fragen zum Nutzungsausfall
Kann ich Nutzungsausfall und Mietwagen kombinieren?
Gibt es Nutzungsausfall auch bei gewerblich genutzten Fahrzeugen?
Was passiert, wenn ich das Auto nicht reparieren lasse (fiktive Abrechnung)?
Steht mir Nutzungsausfall zu, wenn ich ein Zweitfahrzeug besitze?
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