Kein Mietwagen? Ihr gutes Recht!

Nutzungsausfall nach Unfall: Sichern Sie sich Ihre Entschädigung

Wenn Ihr Fahrzeug unfallbedingt ausfällt und Sie keinen Mietwagen benötigen, steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Wir berechnen Ihre Ansprüche präzise.

0170 - 500 4022
20.000+ Gutachten
Ausgebildet an der BVSK Akademie

Was ist Nutzungsausfall und wann steht er Ihnen zu?

Ein unverschuldeter Verkehrsunfall ist ärgerlich genug. Wenn Ihr Fahrzeug danach in die Werkstatt muss oder gar ein Totalschaden vorliegt, stehen Sie plötzlich ohne Auto da. In dieser Situation haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Sie nehmen sich einen Mietwagen oder Sie verzichten darauf und fordern stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung.

Der Nutzungsausfall ist also die finanzielle Kompensation dafür, dass Sie Ihr eigenes Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können. Dieses Recht ist gesetzlich verankert und steht jedem Geschädigten zu, der auf sein Fahrzeug angewiesen ist, es aber vorübergehend nicht nutzen kann.

Die zwei Grundvoraussetzungen

  • Nutzungswille: Sie hätten Ihr Fahrzeug in der Ausfallzeit tatsächlich genutzt (wird bei privat genutzten PKW in der Regel vermutet).
  • Nutzungsmöglichkeit: Sie wären körperlich und rechtlich in der Lage gewesen, das Fahrzeug zu fahren (z.B. nicht im Krankenhaus oder ohne Führerschein).

Wie wird der Nutzungsausfall berechnet?

Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung ist nicht willkürlich, sondern richtet sich nach etablierten Tabellen. In der Praxis wird fast ausschließlich die Nutzungsausfall Tabelle nach Sanden/Danner/Küppersbusch angewendet.

Diese Tabelle teilt alle gängigen Fahrzeugmodelle in verschiedene Gruppen (A bis L) ein. Die Einstufung basiert auf Kriterien wie Fahrzeugklasse, Motorisierung, Ausstattung und Alter des Fahrzeugs. Je höher die Gruppe, desto höher der Tagessatz.

Kleinwagen

Gruppe A-C

Geringerer Tagessatz

Mittelklasse

Gruppe D-H

Mittlerer Tagessatz

Oberklasse

Gruppe I-L

Höchster Tagessatz

Wichtig: Ältere Fahrzeuge werden oft herabgestuft. Ein 10 Jahre altes Fahrzeug der Oberklasse wird nicht mehr in der ursprünglichen Gruppe abgerechnet. Als erfahrene Kfz-Gutachter ermitteln wir die exakte Gruppe für Ihr Fahrzeug unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Faktoren.

Für wie viele Tage erhalten Sie Nutzungsausfall?

Die Dauer der Entschädigung hängt davon ab, wie lange Sie tatsächlich auf Ihr Fahrzeug verzichten müssen. Hierbei unterscheidet man zwischen Reparatur und Totalschaden:

1Im Reparaturfall

Sie erhalten die Entschädigung für die reine Reparaturdauer, die wir im Gutachten prognostizieren. Hinzu kommen oft Tage für die Schadensfeststellung (Gutachtenerstellung) und eine angemessene Überlegungsfrist.

2Beim Totalschaden

Hier gilt die sogenannte Wiederbeschaffungsdauer – also die Zeit, die üblicherweise benötigt wird, um ein vergleichbares Ersatzfahrzeug zu finden. Diese Dauer wird von uns als Gutachter ebenfalls verbindlich im Schadengutachten festgelegt (meist 14 bis 21 Tage).

Um Ihren Anspruch lückenlos durchzusetzen, ist ein professionelles Unfallgutachten unerlässlich. Nur so haben Sie einen rechtssicheren Nachweis über die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer gegenüber der gegnerischen Versicherung.

Ihr Nutzungsausfall sicher dokumentiert

Mit Gutachter Koop an Ihrer Seite verschenken Sie kein Geld. Wir sorgen für eine wasserdichte Beweissicherung.

Präzise Einstufung

Wir ermitteln die exakte Fahrzeuggruppe nach Sanden/Danner/Küppersbusch, damit Sie den maximalen Tagessatz erhalten.

Verbindliche Dauer

Wir legen die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer realistisch und belastbar in unserem Gutachten fest.

Kostenfrei für Sie

Bei unverschuldeten Unfällen trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für unser Gutachten vollständig.

Nutzen Sie unsere Expertise aus über 20.000 Gutachten. Eigene 300m² Prüfhalle vorhanden.

Häufige Fragen zum Nutzungsausfall

Kann ich Nutzungsausfall und Mietwagen kombinieren?
Nein, das ist grundsätzlich nicht möglich. Sie müssen sich entscheiden: Entweder Sie nehmen für die Dauer des Ausfalls einen Mietwagen in Anspruch, dessen Kosten die gegnerische Versicherung trägt, oder Sie verzichten auf den Mietwagen und fordern stattdessen die finanzielle Nutzungsausfallentschädigung.
Gibt es Nutzungsausfall auch bei gewerblich genutzten Fahrzeugen?
Bei rein gewerblich genutzten Fahrzeugen ist es komplizierter. Hier wird meist kein pauschaler Nutzungsausfall gezahlt, sondern es muss der konkrete Verdienstausfall nachgewiesen werden (Vorhaltekosten). Eine Ausnahme bilden Fahrzeuge, die sowohl gewerblich als auch privat genutzt werden – hier kann anteilig Nutzungsausfall gefordert werden.
Was passiert, wenn ich das Auto nicht reparieren lasse (fiktive Abrechnung)?
Auch bei einer fiktiven Abrechnung (Auszahlung der Netto-Reparaturkosten) können Sie Nutzungsausfall fordern. Allerdings müssen Sie dann nachweisen, dass das Fahrzeug tatsächlich repariert wurde oder ein Ersatzfahrzeug beschafft wurde. Dies geschieht am besten durch eine Reparaturbestätigung von uns als Gutachter.
Steht mir Nutzungsausfall zu, wenn ich ein Zweitfahrzeug besitze?
Das kommt darauf an. Wenn Ihnen ein gleichwertiges Zweitfahrzeug zur Verfügung steht und Sie dieses zumutbar nutzen können, entfällt in der Regel der Anspruch auf Nutzungsausfall. Wird das Zweitfahrzeug jedoch von einem anderen Familienmitglied benötigt, bleibt der Anspruch bestehen.

Noch Fragen offen? Rufen Sie uns einfach an!

0170 - 500 4022

Schnellanfrage

Jetzt erreichbar
0€ für Geschädigte bei Haftpflichtfällen