1Warum schickt die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall meldet sich oft die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erstaunlich schnell bei Ihnen. Das Angebot klingt verlockend: Die Versicherung kümmert sich um alles und schickt umgehend einen eigenen Sachverständigen, um den Schaden an Ihrem Fahrzeug zu begutachten. Doch hier ist Vorsicht geboten. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet im Auftrag der Gesellschaft, die den Schaden bezahlen muss. Sein primäres Ziel ist es häufig, die Schadenssumme im Sinne seines Auftraggebers so gering wie möglich zu halten.
Praxis-Tipp: Vertrauen Sie bei der Schadensregulierung nicht auf den Sachverständigen der Gegenseite. Sie haben als Geschädigter das Recht, einen eigenen, unabhängigen Gutachter frei zu wählen.
2Ihre gesetzlichen Rechte nach § 249 BGB
Gemäß § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haben Sie als Unfallgeschädigter Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als wäre der Unfall nie passiert. Dazu gehört zwingend das Recht auf freie Gutachterwahl. Sie müssen den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren und können ihn sogar abweisen, wenn er unangemeldet vor Ihrer Tür steht. Unser Kfz-Gutachter in Lüdenscheid unterstützt Sie dabei, Ihre berechtigten Ansprüche objektiv und rechtssicher zu dokumentieren.
3Die Risiken eines versicherungseigenen Gutachtens
Wenn Sie sich auf das Gutachten der gegnerischen Versicherung einlassen, riskieren Sie finanzielle Nachteile. Häufig werden Reparaturkosten knapp kalkuliert, regionale Stundenverrechnungssätze nicht vollständig berücksichtigt oder die Wertminderung Ihres Fahrzeugs zu niedrig angesetzt.
- Streichung von markengebundenen Fachwerkstätten zugunsten günstigerer Partnerwerkstätten der Versicherung.
- Kürzung bei den Verbringungskosten und Ersatzteilaufschlägen (UPE-Aufschläge).
- Zu niedrige Einschätzung der merkantilen Wertminderung.
- Restwertangebote, die nicht dem regionalen Markt entsprechen.
4Wer trägt die Kosten für den unabhängigen Gutachter?
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden (Bagatellschäden unter ca. 750 Euro ausgenommen) übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für Ihren frei gewählten Kfz-Sachverständigen. Dies gehört zum erstattungsfähigen Gesamtschaden. Sie müssen also nicht in Vorleistung treten. Durch eine Abtretungserklärung rechnet der Gutachter sein Honorar direkt mit der Versicherung ab. Unser Kfz-Gutachter in Dortmund übernimmt diesen administrativen Aufwand gerne für Sie.
Praxis-Tipp: Bei unklarer Schuldfrage oder komplexen Fällen empfehlen wir stets die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht. Wir verfügen über ein exzellentes Anwaltsnetzwerk und sprechen gerne eine Empfehlung aus, damit Sie durch klare Struktur mehr durchsetzen.
5Was passiert, wenn der Versicherungsgutachter schon da war?
Auch wenn der Sachverständige der Versicherung Ihr Fahrzeug bereits besichtigt hat, ist es noch nicht zu spät. Sie können in der Regel weiterhin ein eigenes, unabhängiges Schadengutachten in Auftrag geben, um die Kalkulation der Gegenseite überprüfen zu lassen. Oftmals decken unabhängige Experten dabei erhebliche Differenzen auf, die Ihnen andernfalls entgangen wären.
6So gehen Sie nach einem Unfall richtig vor
Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung unter Druck setzen. Unterschreiben Sie keine Formulare oder Schadenssteuerungsangebote vorschnell. Kontaktieren Sie stattdessen umgehend einen unabhängigen Experten. Unser Kfz-Gutachter in Essen ist schnell vor Ort, sichert alle Beweise professionell und erstellt ein neutrales Gutachten, das vor Gericht Bestand hat.
Häufig gestellte Fragen
Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung benachteiligen. Kontaktieren Sie Gutachter Koop noch heute für ein unabhängiges und rechtssicheres Schadengutachten!
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