1Kaskoschaden: Was Sie bei der Regulierung beachten müssen
Ein Unfall ist immer ärgerlich, doch wenn es sich um einen Kaskoschaden handelt, gelten besondere Regeln für die Schadensregulierung. Im Gegensatz zum Haftpflichtschaden, bei dem die gegnerische Versicherung für den Schaden aufkommt, greift hier Ihre eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung. Die rechtliche Grundlage bildet dabei nicht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) oder das Straßenverkehrsgesetz (StVG), sondern das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Verbindung mit Ihren individuellen Versicherungsbedingungen (AKB).
Viele Versicherungsnehmer gehen davon aus, dass die eigene Versicherung stets im besten Interesse des Kunden handelt. In der Praxis zeigt sich jedoch oft, dass Versicherer versuchen, die Schadensumme zu minimieren. Daher ist es entscheidend, die eigenen Rechte zu kennen und den Prozess aktiv zu steuern.
2Der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko
Bevor wir tiefer in die Regulierung einsteigen, ist es wichtig, die Deckungsbereiche zu verstehen. Die Teilkaskoversicherung greift bei Schäden, auf die Sie als Fahrer keinen Einfluss haben. Dazu zählen beispielsweise Diebstahl, Glasbruch, Wildunfälle, Elementarschäden durch Sturm oder Hagel sowie Brandschäden.
Die Vollkaskoversicherung bietet einen erweiterten Schutz. Sie deckt zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die durch selbstverschuldete Unfälle oder durch Vandalismus (mutwillige Beschädigung durch Unbekannte) entstanden sind. Bei der Regulierung eines Vollkaskoschadens müssen Sie in der Regel mit einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) rechnen, es sei denn, Sie haben einen Rabattschutz vereinbart.
Praxis-Tipp: Prüfen Sie vor der Schadensmeldung immer Ihre Versicherungsbedingungen (AKB). Achten Sie besonders auf Klauseln zur Werkstattbindung und zur Selbstbeteiligung. Eine voreilige Reparatur in der falschen Werkstatt kann zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen.
3Schritt für Schritt: So funktioniert die Schadensmeldung
Eine schnelle und korrekte Schadensmeldung ist das Fundament einer reibungslosen Regulierung. Gemäß VVG sind Sie verpflichtet, den Schaden unverzüglich – in der Regel innerhalb von einer Woche – Ihrer Versicherung zu melden. Bei Diebstahl, Wildschäden oder Vandalismus ist zudem zwingend eine polizeiliche Anzeige erforderlich.
- Sichern Sie die Unfallstelle und dokumentieren Sie den Schaden umfassend mit Fotos.
- Informieren Sie bei Bedarf die Polizei (zwingend bei Wildschäden, Diebstahl und Vandalismus).
- Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Kaskoversicherung.
- Beauftragen Sie nicht voreilig eine Werkstatt oder einen eigenen Gutachter, bevor die Freigabe der Versicherung vorliegt.
Unser Kfz-Gutachter in Menden unterstützt Sie gerne bei der ersten Einschätzung des Schadens und berät Sie zum weiteren Vorgehen, auch wenn im Kaskofall die Versicherung das Weisungsrecht hat.
4Das Weisungsrecht der Versicherung im Kaskofall
Ein zentraler Unterschied zum Haftpflichtschaden ist das sogenannte Weisungsrecht der Versicherung. Während Sie bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflicht) das Recht haben, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, bestimmt im Kaskofall in der Regel die Versicherung, wer das Gutachten erstellt.
Die Versicherung wird meist einen eigenen Sachverständigen schicken oder Sie an eine Partnerwerkstatt verweisen. Es ist wichtig, diesen Vorgaben zunächst Folge zu leisten, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Wenn Sie jedoch Zweifel an der Richtigkeit des versicherungseigenen Gutachtens haben, stehen Ihnen rechtliche Mittel zur Verfügung.
Praxis-Tipp: Wenn das Gutachten der Versicherung offensichtlich Mängel aufweist oder wichtige Schadenspositionen nicht berücksichtigt wurden, können Sie das sogenannte Sachverständigenverfahren gemäß Ihren AKB einleiten. Hierbei beauftragen Sie einen eigenen Gutachter, der mit dem Gutachter der Versicherung verhandelt.
5Das Sachverständigenverfahren: Ihre Chance auf ein faires Gutachten
Sollte es zu Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Schadens kommen, ist das Sachverständigenverfahren der vertraglich vorgesehene Weg zur Klärung. In diesem Verfahren benennen sowohl Sie als auch die Versicherung jeweils einen Sachverständigen. Diese beiden Gutachter versuchen dann, eine Einigung über die Schadenshöhe zu erzielen.
Können sich die beiden Sachverständigen nicht einigen, wird ein Obmann (ein dritter, neutraler Gutachter) hinzugezogen, der eine bindende Entscheidung trifft. Die Kosten für dieses Verfahren werden in der Regel entsprechend dem Obsiegen und Unterliegen aufgeteilt. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten häufig.
Unser Kfz-Gutachter in Hemer steht Ihnen als kompetenter Partner im Sachverständigenverfahren zur Seite und setzt sich für eine fachgerechte und vollständige Erfassung Ihres Schadens ein.
6Fiktive Abrechnung im Kaskofall: Ist das möglich?
Wie im Haftpflichtrecht ist auch im Kaskofall oft eine fiktive Abrechnung möglich. Das bedeutet, Sie lassen sich die im Gutachten festgestellten Netto-Reparaturkosten auszahlen und entscheiden selbst, ob und wie Sie das Fahrzeug reparieren lassen. Die Mehrwertsteuer wird bei dieser Abrechnungsform nicht erstattet, es sei denn, sie fällt bei einer tatsächlichen Reparatur oder Ersatzbeschaffung an.
Beachten Sie jedoch, dass viele Versicherungen bei fiktiver Abrechnung Abzüge vornehmen, beispielsweise bei den Stundenverrechnungssätzen oder den UPE-Aufschlägen (Unverbindliche Preisempfehlung für Ersatzteile). Hier ist eine genaue Prüfung des Gutachtens und der Abrechnung durch einen Experten ratsam. Unser Kfz-Gutachter in Plettenberg prüft gerne die Abrechnung Ihrer Versicherung auf Vollständigkeit.
7Wann ein Rechtsanwalt sinnvoll ist
Auch wenn es sich um die eigene Versicherung handelt, kann die Regulierung eines Kaskoschadens komplex und nervenaufreibend sein. Wenn die Versicherung die Regulierung verzögert, ungerechtfertigte Abzüge vornimmt oder den Schaden sogar komplett ablehnt (z.B. unter dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit), ist anwaltliche Hilfe oft unerlässlich.
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Versicherungsrecht kennt die Tricks der Versicherer und kann durch eine klare rechtliche Struktur Ihre Ansprüche effektiv durchsetzen. Wir empfehlen daher bei komplizierten Sachverhalten oder unkooperativen Versicherungen stets die Konsultation eines erfahrenen Anwalts.
Häufig gestellte Fragen
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