1Wann habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall steht Ihnen grundsätzlich ein Ersatzfahrzeug zu, solange Ihr eigenes Auto unfallbedingt ausfällt. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem deutschen Schadensersatzrecht (§ 249 BGB). Der Geschädigte soll so gestellt werden, als wäre der Unfall nie passiert. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie das Fahrzeug auch tatsächlich benötigen und nutzen.
Praxis-Tipp: Wenn Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen, können Sie stattdessen die sogenannte Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Diese wird pro Tag berechnet und bar ausgezahlt.
2Die Schadensminderungspflicht: Was Sie beachten müssen
Auch wenn die gegnerische Versicherung die Kosten tragen muss, gilt die gesetzliche Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB). Das bedeutet: Sie dürfen die Kosten nicht unnötig in die Höhe treiben. Ein Ersatzfahrzeug darf in der Regel nicht größer oder teurer sein als Ihr verunfalltes Auto. Mieten Sie ein klassengleiches Fahrzeug, ziehen Versicherungen oft einen Abzug für ersparte Eigenersatzkosten (meist 10 bis 15 Prozent) ab, da Sie Ihr eigenes Auto in dieser Zeit schonen.
- Wählen Sie ein Fahrzeug, das eine Klasse unter Ihrem eigenen liegt, um Abzüge zu vermeiden.
- Vergleichen Sie die Preise verschiedener Autovermietungen.
- Achten Sie auf den Unterschied zwischen dem normalen Normaltarif und dem oft teureren Unfallersatztarif.
3Unfallersatztarif vs. Normaltarif
Viele Autovermietungen bieten spezielle Unfallersatztarife an. Diese sind oft teurer als reguläre Tarife, da die Vermietung das Risiko der Abrechnung mit der Versicherung übernimmt und das Fahrzeug sofort, oft ohne Kaution, bereitstellt. Die Rechtsprechung (z.B. BGH) ist hier streng: Die gegnerische Versicherung muss den teureren Tarif nur zahlen, wenn er zwingend erforderlich war – etwa weil Sie nachts oder am Wochenende dringend ein Auto brauchten und keine günstigere Alternative verfügbar war.
4Wie lange darf ich den Mietwagen behalten?
Die Dauer der Anmietung richtet sich nach der erforderlichen Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer. Diese wird von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen in einem Gutachten verbindlich festgelegt. Die Zeitspanne umfasst die Zeit für die Erstellung des Gutachtens, eine angemessene Überlegungsfrist und die tatsächliche Reparaturzeit oder die Zeit zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs bei einem Totalschaden.
Praxis-Tipp: Verzögern Sie die Reparaturfreigabe nicht unnötig. Beauftragen Sie umgehend einen Experten. Unser Kfz-Gutachter in Iserlohn erstellt das Gutachten schnell und rechtssicher, damit Sie keine Probleme bei der Dauer der Mietwagennutzung bekommen.
5Besonderheiten bei geringer Fahrleistung
Fahren Sie nur sehr wenig, kann die Versicherung die Übernahme der Mietwagenkosten ablehnen. Die Grenze ziehen Gerichte oft bei etwa 20 bis 30 Kilometern pro Tag. Wer weniger fährt, für den ist ein Mietwagen wirtschaftlich unvernünftig. In solchen Fällen müssen Sie auf Taxis oder öffentliche Verkehrsmittel ausweichen, deren Kosten dann erstattet werden.
6Unterstützung bei der Abwicklung
Die Regulierung der Mietwagenkosten führt oft zu Streitigkeiten mit der gegnerischen Versicherung. Es ist daher ratsam, die Schadensabwicklung in professionelle Hände zu geben. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche korrekt durchgesetzt werden. Die Anwaltskosten muss bei unverschuldeten Unfällen ebenfalls die gegnerische Versicherung tragen. Zudem dokumentiert unser Kfz-Gutachter in Menden oder unser Kfz-Gutachter in Hemer den Schaden präzise, was die Grundlage für alle weiteren Forderungen bildet.
Häufig gestellte Fragen
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