1Was bedeutet fiktive Abrechnung nach einem Unfall?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter gemäß § 249 BGB die freie Wahl: Sie können Ihr beschädigtes Fahrzeug reparieren lassen oder sich die gutachterlich ermittelten Reparaturkosten auszahlen lassen. Diese Auszahlung ohne den Nachweis einer tatsächlichen Reparatur nennt man in der Fachsprache fiktive Abrechnung. Sie entscheiden völlig frei, was mit dem Geld passiert – ob Sie das Auto zu einem späteren Zeitpunkt reparieren, in Eigenregie instand setzen oder den Schaden gar nicht beheben lassen.
Die absolute Grundlage für diese Art der Schadensregulierung bildet immer ein detailliertes und professionelles Schadengutachten. Unser Kfz-Gutachter in Dortmund ermittelt dafür die exakten Reparaturkosten, die für eine fachgerechte und vollständige Instandsetzung in einer markengebundenen Fachwerkstatt anfallen würden. Ohne ein solches Gutachten fehlt Ihnen die belastbare Basis für Ihre Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung.
2Welche Abzüge sind bei der fiktiven Abrechnung zulässig?
Es ist gängige Praxis, dass Versicherungen bei der fiktiven Abrechnung versuchen, die Auszahlungssumme durch verschiedene Streichungen zu kürzen. Nicht alle diese Abzüge sind jedoch rechtmäßig. Grundsätzlich unstrittig ist, dass bei der fiktiven Abrechnung die Mehrwertsteuer (MwSt) nicht ausgezahlt wird. Laut § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB wird die Umsatzsteuer nur dann erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist.
- Stundenverrechnungssätze: Der häufige Verweis auf angeblich günstigere freie Werkstätten (sogenannter Werkstattverweis).
- UPE-Aufschläge: Ersatzteilaufschläge (Unverbindliche Preisempfehlung) werden oft pauschal und unberechtigt gestrichen.
- Verbringungskosten: Die Kosten für den Transport des Fahrzeugs zum Lackierer werden bei fiktiver Abrechnung meist nicht freiwillig erstattet.
- Beilackierungskosten: Ein stetiger Streitpunkt ist die Frage, ob diese zur Farbangleichung technisch zwingend erforderlich sind.
Praxis-Tipp: Akzeptieren Sie Prüfberichte der gegnerischen Versicherung niemals ungeprüft. Sehr oft werden berechtigte Positionen unzulässig gekürzt. Ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt kann Ihre berechtigten Ansprüche auf Basis unseres Gutachtens effektiv durchsetzen.
3Der Werkstattverweis: Wann darf die Versicherung kürzen?
Ein zentrales und oft emotionales Thema bei der fiktiven Abrechnung ist der Verweis auf eine günstigere Referenzwerkstatt. Die gegnerische Versicherung darf Sie nur unter sehr strengen, vom Bundesgerichtshof (BGH) definierten Voraussetzungen auf eine freie Werkstatt verweisen. Ist Ihr Fahrzeug nicht älter als drei Jahre oder wurde es lückenlos und stets scheckheftgepflegt in einer Markenwerkstatt gewartet, ist ein solcher Verweis in der Regel unzulässig.
Zudem muss die von der Versicherung genannte Referenzwerkstatt mühelos und ohne großen Aufwand für Sie erreichbar sein. Sie muss zudem einen Qualitätsstandard bieten, der einer Markenwerkstatt entspricht. Unser Kfz-Gutachter in Essen dokumentiert den Pflegezustand und die Wartungshistorie Ihres Fahrzeugs detailliert im Gutachten, um unberechtigte Werkstattverweise von vornherein abzuwehren.
4Totalschaden und fiktive Abrechnung: Die 130%-Regel
Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. In diesem Fall erhalten Sie bei einer fiktiven Abrechnung lediglich die Differenz aus dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des unfallbeschädigten Fahrzeugs ausgezahlt.
Eine wichtige Ausnahme bildet die sogenannte 130%-Regel: Wenn die Reparaturkosten maximal 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen, dürfen Sie das Fahrzeug ausnahmsweise reparieren lassen, da das Integritätsinteresse geschützt wird. Voraussetzung ist jedoch eine fachgerechte und vollständige Reparatur strikt nach den Vorgaben im Gutachten sowie die Weiternutzung des Fahrzeugs für mindestens sechs Monate. Wichtig: Eine fiktive Abrechnung auf Basis der 130%-Regel ist rechtlich ausgeschlossen; hier müssen Sie die tatsächliche Reparatur zwingend nachweisen.
Praxis-Tipp: Bei einem drohenden wirtschaftlichen Totalschaden ist die exakte und marktgerechte Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts entscheidend. Wir berücksichtigen alle wertsteigernden Faktoren, Umbauten und Sonderausstattungen, um Ihr Fahrzeug korrekt zu bewerten.
5Warum ein unabhängiges Gutachten unerlässlich ist
Ein einfacher Kostenvoranschlag einer Werkstatt reicht für eine reibungslose fiktive Abrechnung oft nicht aus. Er trifft keine belastbaren Aussagen zur Wertminderung, zum Restwert oder zur voraussichtlichen Wiederbeschaffungsdauer. Nur ein vollumfängliches und neutrales Schadengutachten sichert Ihre Ansprüche vollumfänglich ab.
Zudem haben Sie bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall (Haftpflichtschaden) grundsätzlich das Recht, einen eigenen, völlig unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten hierfür trägt die Versicherung des Unfallverursachers. Unser Kfz-Gutachter in Köln erstellt Ihnen ein gerichtsfestes und detailliertes Gutachten, das als verlässliche und unangreifbare Basis für die fiktive Abrechnung dient.
6Schritt-für-Schritt: So funktioniert die fiktive Abrechnung in der Praxis
- Schaden unverzüglich dokumentieren und einen unabhängigen Gutachter beauftragen.
- Detailliertes Gutachten erstellen lassen (inklusive Kalkulation der Reparaturkosten, Wertminderung und Ausfallzeit).
- Gutachten an die gegnerische Versicherung übermitteln (idealerweise übergeben Sie dies direkt an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht).
- Prüfung der Abrechnung durch den Anwalt und Auszahlung der Netto-Reparaturkosten sowie der merkantilen Wertminderung erhalten.
Sollten Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt doch noch für eine fachgerechte Reparatur in einer Werkstatt entscheiden, ist das kein Problem. Sie können die dann angefallene Mehrwertsteuer gegen Vorlage der ordnungsgemäßen Reparaturrechnung nachträglich bei der gegnerischen Versicherung einfordern.
Häufig gestellte Fragen
Haben Sie Fragen zur fiktiven Abrechnung oder benötigen Sie ein unabhängiges Schadengutachten? Kontaktieren Sie Gutachter Koop noch heute für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Unfallschadens und sichern Sie sich Ihre Ansprüche!
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