1Leasingfahrzeug Unfall: Die ersten Schritte am Unfallort
Ein Verkehrsunfall ist immer ein Schock. Handelt es sich bei dem beschädigten Wagen jedoch um ein Leasingfahrzeug, kommen zusätzliche Pflichten auf Sie zu. Anders als bei einem eigenen Auto gehört das Fahrzeug der Leasinggesellschaft. Diese muss zwingend und unverzüglich über den Schaden informiert werden. Sichern Sie zuerst die Unfallstelle ab und rufen Sie bei unklarer Schuldfrage oder Personenschäden immer die Polizei.
Praxis-Tipp: Dokumentieren Sie den Unfallort detailliert mit Fotos und notieren Sie die Daten aller Unfallbeteiligten. Unterschreiben Sie am Unfallort niemals ein Schuldanerkenntnis.
2Meldepflichten: Wen Sie informieren müssen
Bei einem Leasingfahrzeug Unfall reicht es nicht aus, nur die eigene Versicherung zu kontaktieren. Die Leasingbedingungen schreiben in der Regel vor, dass der Leasinggeber (die Bank oder das Autohaus) umgehend in Kenntnis gesetzt werden muss. Auch die Vollkaskoversicherung, die bei Leasingverträgen obligatorisch ist, muss informiert werden. Unser Kfz-Gutachter in Wuppertal unterstützt Sie gerne bei der korrekten Dokumentation des Schadens für alle beteiligten Parteien.
- Polizei (bei Personenschäden oder unklarer Schuldfrage)
- Leasinggesellschaft (unverzüglich, meist innerhalb von 24 Stunden)
- Eigene Kfz-Versicherung (Vollkasko)
- Gegnerische Haftpflichtversicherung (bei unverschuldetem Unfall)
3Die Reparatur: Werkstattbindung und Vorgaben
Leasinggesellschaften haben strenge Vorgaben, was die Reparatur betrifft. In den meisten Verträgen ist eine Werkstattbindung vereinbart. Das bedeutet, das Fahrzeug darf nur in einer von der Leasinggesellschaft autorisierten Fachwerkstatt repariert werden. Wer das Auto eigenmächtig in einer freien Werkstatt reparieren lässt, riskiert spätestens bei der Rückgabe des Fahrzeugs erhebliche Nachzahlungen.
4Wertminderung: Ein zentrales Problem beim Leasing
Selbst nach einer fachgerechten Reparatur ist das Auto nun ein Unfallwagen. Dies führt zu einer merkantilen Wertminderung. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung diese Wertminderung erstatten. Die Entschädigung steht jedoch nicht Ihnen, sondern der Leasinggesellschaft als Eigentümerin zu. Ein unabhängiges Schadengutachten ist hier unerlässlich, um die exakte Höhe der Wertminderung rechtssicher festzustellen. Unser Kfz-Gutachter in Remscheid erstellt Ihnen ein solches Gutachten, das alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.
Praxis-Tipp: Verlassen Sie sich bei der Schadensermittlung nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung. Dieser arbeitet im Interesse der Versicherung. Wählen Sie einen unabhängigen Sachverständigen.
5Totalschaden: Die Leasing-Lücke (GAP)
Besonders heikel wird es bei einem wirtschaftlichen Totalschaden oder Diebstahl. Die Kaskoversicherung oder die gegnerische Haftpflicht erstattet in der Regel nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs am Tag des Unfalls. Dieser Wert ist oft niedriger als der noch offene Ablösewert bei der Leasinggesellschaft. Diese Differenz wird als Leasing-Lücke bezeichnet. Ohne eine spezielle GAP-Deckung in Ihrer Versicherung müssen Sie diese Differenz aus eigener Tasche zahlen.
6Rechtliche Unterstützung ist empfehlenswert
Die Abwicklung eines Unfalls mit einem Leasingfahrzeug ist komplex. Es prallen die Interessen von Leasingnehmer, Leasinggeber, eigener Kaskoversicherung und gegnerischer Haftpflichtversicherung aufeinander. Um Nachteile zu vermeiden, ist die Konsultation eines Fachanwalts für Verkehrsrecht dringend zu empfehlen. Ein Anwalt sorgt durch klare Struktur dafür, dass Sie Ihre Ansprüche vollumfänglich durchsetzen können. Unser Kfz-Gutachter in Solingen arbeitet regelmäßig mit erfahrenen Verkehrsrechtsanwälten zusammen und kann entsprechende Empfehlungen aussprechen.
Häufig gestellte Fragen
Hatten Sie einen Unfall mit Ihrem Leasingfahrzeug? Gehen Sie kein Risiko ein. Kontaktieren Sie Gutachter Koop für eine kostenlose Ersteinschätzung und ein unabhängiges Schadengutachten.
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