Spezialthemen & Fahrzeugtypen6 Min. Lesezeit2026-04-05

Unfall mit Firmenfahrzeug: Haftung und Regulierung

Erfahren Sie, wer bei einem Unfall mit dem Dienstwagen haftet und wie die Schadensregulierung reibungslos abläuft.

1Was tun nach einem Unfall mit dem Firmenfahrzeug?

Ein Unfall mit dem Dienstwagen wirft oft Fragen zur Haftung auf. Wichtig ist zunächst, Ruhe zu bewahren, die Unfallstelle abzusichern und bei Personenschäden Erste Hilfe zu leisten. Im Anschluss muss der Unfallverursacher ermittelt werden, da dies maßgeblich für die weitere Schadensregulierung ist. Informieren Sie umgehend Ihren Arbeitgeber, da dieser Eigentümer oder Leasingnehmer des Fahrzeugs ist.

Praxis-Tipp: Dokumentieren Sie den Unfallort und die Schäden am Firmenfahrzeug sofort mit Fotos. Unser Kfz-Gutachter in Dortmund empfiehlt, auch bei vermeintlichen Bagatellschäden immer die Polizei hinzuzuziehen, um die Beweislage für den Arbeitgeber und die Versicherung eindeutig zu sichern.

2Wer haftet beim Unfall mit dem Dienstwagen?

Die Haftung hängt entscheidend vom Verschulden ab. Sind Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt, trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für Reparatur, Gutachten und Wertminderung. Haben Sie den Unfall selbst verursacht, greift in der Regel die Vollkaskoversicherung des Arbeitgebers. Hierbei ist jedoch zu prüfen, ob eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde und inwiefern der Arbeitnehmer dafür aufkommen muss.

  • Leichte Fahrlässigkeit: Der Arbeitgeber haftet vollständig.
  • Mittlere Fahrlässigkeit: Die Kosten werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.
  • Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz: Der Arbeitnehmer haftet in der Regel in vollem Umfang.

3Warum ein unabhängiges Kfz-Gutachten unverzichtbar ist

Gerade bei Firmenfahrzeugen, die oft geleast sind, ist eine exakte Schadensfeststellung essenziell. Leasinggesellschaften fordern bei Rückgabe des Fahrzeugs einen einwandfreien Zustand oder stellen andernfalls hohe Nachforderungen. Ein unabhängiges Schadengutachten dokumentiert den Unfallschaden rechtssicher und ermittelt die merkantile Wertminderung, die dem Arbeitgeber zusteht. Verlassen Sie sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung.

Praxis-Tipp: Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf freie Gutachterwahl. Unser Kfz-Gutachter in Bochum erstellt Ihnen ein detailliertes Gutachten, das alle Schadenspositionen inklusive der Wertminderung exakt erfasst und somit vor späteren Forderungen der Leasinggesellschaft schützt.

4Besonderheiten bei Leasingfahrzeugen

Die meisten Firmenwagen sind heute Leasingfahrzeuge. Bei einem Unfall muss neben dem Arbeitgeber zwingend auch die Leasinggesellschaft informiert werden. Diese hat als Eigentümerin des Fahrzeugs das Recht, über den Reparaturweg zu entscheiden. Oftmals schreiben Leasingverträge die Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt vor. Ein unabhängiges Gutachten bildet hierbei die perfekte Grundlage, um die Reparaturkosten transparent und nachvollziehbar zu belegen.

5Schadensersatz und anwaltliche Unterstützung

Die Regulierung eines Firmenwagenunfalls kann komplex sein, da neben den üblichen Schadenspositionen wie Reparaturkosten und Nutzungsausfall auch arbeitsrechtliche Aspekte eine Rolle spielen können. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Dieser übernimmt die Korrespondenz mit den Versicherungen und setzt Ihre Ansprüche zielgerichtet durch. Die Kosten für den Anwalt trägt bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung.

6Fazit: Schnelles Handeln schützt vor Kosten

Ein Unfall mit dem Firmenfahrzeug erfordert schnelles und überlegtes Handeln. Durch die sofortige Meldung beim Arbeitgeber, die Einschaltung der Polizei und die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen legen Sie den Grundstein für eine problemlose Regulierung. Unser Kfz-Gutachter in Essen unterstützt Sie dabei mit fachlicher Expertise und erstellt Gutachten, die auch vor Gericht und bei Leasinggesellschaften Bestand haben.

Häufig gestellte Fragen

Hatten Sie einen Unfall mit Ihrem Firmenfahrzeug? Kontaktieren Sie Gutachter Koop noch heute für eine kostenlose Ersteinschätzung und ein rechtssicheres Schadengutachten!

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