Schadensersatz & Ansprüche6 Min. Lesezeit2026-04-05

Abschleppkosten nach Unfall: Wer zahlt?

Wer die Kosten für den Abschleppdienst nach einem unverschuldeten Unfall trägt und worauf Sie achten müssen.

1Abschleppkosten nach einem Unfall: Wer zahlt die Rechnung?

Nach einem Verkehrsunfall ist der Schreck oft groß. Wenn das eigene Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, bleibt meist nur der Ruf nach dem Abschleppdienst. Doch wer kommt für die entstehenden Abschleppkosten auf? Grundsätzlich gilt im deutschen Schadensersatzrecht: Wer den Unfall verursacht hat, muss auch für die daraus resultierenden Schäden aufkommen. Das schließt die Kosten für das Abschleppen des beschädigten Fahrzeugs ein.

2Die Haftungsfrage: Unverschuldeter vs. selbstverschuldeter Unfall

Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) ist die rechtliche Lage eindeutig. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist verpflichtet, alle unfallbedingten Kosten zu erstatten. Dazu gehören neben den Reparaturkosten und dem Wertverlust auch die Abschleppkosten bis zur nächsten geeigneten Fachwerkstatt. Wenn Sie in der Region liegen geblieben sind, hilft Ihnen unser Kfz-Gutachter in Plettenberg gerne dabei, den genauen Schaden nach dem Abschleppen professionell zu dokumentieren.

Haben Sie den Unfall hingegen selbst verursacht, greift Ihre eigene Kaskoversicherung – sofern Sie eine Vollkasko oder eine entsprechende Schutzbrief-Ergänzung abgeschlossen haben. Ohne diesen Schutz müssen Sie die Kosten für den Abschleppdienst aus eigener Tasche zahlen.

Praxis-Tipp: Beauftragen Sie den Abschleppdienst nicht blind. Klären Sie idealerweise noch am Unfallort, wohin das Fahrzeug geschleppt werden soll. Die nächste markengebundene oder freie Fachwerkstatt ist meist die richtige Wahl.

3Wohin darf das Fahrzeug geschleppt werden?

Ein häufiger Streitpunkt mit der gegnerischen Versicherung ist die Entfernung zum Abschleppziel. Die Rechtsprechung sieht hier eine Schadensminderungspflicht des Geschädigten vor. Das bedeutet, dass das Fahrzeug grundsätzlich zur nächstgelegenen, geeigneten Werkstatt geschleppt werden sollte. Ein Transport über hunderte Kilometer an den Heimatort wird von der gegnerischen Versicherung oft nicht übernommen, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor.

Unser Kfz-Gutachter in Altena empfiehlt, das Fahrzeug zunächst sicher abzustellen und zeitnah ein unabhängiges Schadengutachten erstellen zu lassen, bevor weitreichende Entscheidungen über den weiteren Verbleib des Autos getroffen werden.

4Standkosten: Wenn das Auto auf dem Hof des Abschleppunternehmers bleibt

Oft wird das Unfallfahrzeug zunächst auf das Gelände des Abschleppdienstes gebracht. Hier fallen ab dem ersten Tag sogenannte Standkosten an. Auch diese Kosten gehören zum erstattungsfähigen Schaden, sofern Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Allerdings greift auch hier die Schadensminderungspflicht: Sie müssen sich zügig darum kümmern, was mit dem Fahrzeug geschehen soll. Ein wochenlanges Abstellen auf Kosten der Versicherung wird meist nicht akzeptiert.

  • Beauftragen Sie umgehend einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zur Beweissicherung.
  • Entscheiden Sie sich zeitnah für eine Reparatur oder den Verkauf des Fahrzeugs (bei Totalschaden).
  • Dokumentieren Sie alle Schritte und Absprachen schriftlich.

5Warum ein Anwalt und ein Gutachter so wichtig sind

Versicherungen versuchen häufig, die Abschlepp- und Standkosten zu kürzen. Argumentiert wird dann oft mit überhöhten Tarifen des Abschleppunternehmens oder einer Verletzung der Schadensminderungspflicht. Um sich hier effektiv zur Wehr zu setzen, ist die Einschaltung eines Verkehrsrechtsanwalts sehr zu empfehlen. Die Anwaltskosten bei einem unverschuldeten Unfall trägt ebenfalls die gegnerische Versicherung.

Ein detailliertes Gutachten liefert zudem die perfekte Grundlage für die Schadensregulierung. Unser Kfz-Gutachter in Werdohl erstellt Ihnen ein rechtssicheres Dokument, das alle unfallbedingten Positionen klar auflistet.

Praxis-Tipp: Unterschreiben Sie beim Abschleppdienst keine weitreichenden Abtretungserklärungen oder Reparaturaufträge im Schock des Unfalls. Lassen Sie sich Zeit und holen Sie sich fachlichen Rat ein.

6Fazit: Klare Struktur für Ihre Ansprüche

Die Übernahme der Abschleppkosten nach einem unverschuldeten Unfall ist Ihr gutes Recht. Durch schnelles und besonnenes Handeln sowie die Unterstützung durch Experten stellen Sie sicher, dass Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Ein unabhängiges Schadengutachten und anwaltlicher Beistand helfen Ihnen, durch klare Struktur Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung erfolgreich durchzusetzen.

Häufig gestellte Fragen

Hatten Sie einen Unfall und das Auto muss abgeschleppt werden? Kontaktieren Sie Gutachter Koop noch heute für ein unabhängiges und rechtssicheres Schadengutachten – wir sind in ganz NRW für Sie da!

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