Praxis-Tipps für Autofahrer6 Min. Lesezeit2026-04-05

Unfall bei Glatteis: Wer haftet?

Wer bei Glatteis und Schnee die Kontrolle verliert, haftet meistens selbst – doch es gibt wichtige Ausnahmen, die Sie kennen sollten.

1Unfall bei Glatteis: Wer trägt die Schuld?

Der Winter bringt nicht nur Schnee, sondern oft auch tückisches Glatteis. Wenn es kracht, stellt sich schnell die Frage nach der Haftung. Grundsätzlich gilt im deutschen Verkehrsrecht nach § 3 StVO: Die Geschwindigkeit muss stets den Straßen-, Verkehrs- und Witterungsverhältnissen angepasst werden. Wer auf spiegelglatter Fahrbahn ins Rutschen gerät und einen Unfall verursacht, trägt in der Regel die Hauptschuld. Der sogenannte Anscheinsbeweis spricht gegen den rutschenden Fahrer, da davon ausgegangen wird, dass er entweder zu schnell unterwegs war oder nicht genügend Abstand gehalten hat.

Dokumentieren Sie die Witterungsverhältnisse direkt nach dem Unfall mit Fotos. Zeigen Sie deutlich, wo genau es glatt war.

2Gibt es Ausnahmen von der Alleinhaftung?

Ja, die gibt es. Auch wenn der Anscheinsbeweis stark ist, kann er erschüttert werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sich plötzlich und völlig unvorhersehbar Blitzeis bildet. In solchen extremen Ausnahmesituationen kann ein unabwendbares Ereignis vorliegen. Allerdings sind die rechtlichen Hürden hierfür sehr hoch. Gerichte verlangen meist den Nachweis, dass auch ein Idealfahrer den Unfall nicht hätte vermeiden können.

3Haftet die Gemeinde bei fehlendem Winterdienst?

Eine weitere Ausnahme kann die Verletzung der Streupflicht durch die Kommune sein. Städte und Gemeinden haben eine Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen verkehrswichtige und gefährliche Straßen bei Schnee und Eis räumen und streuen. Wenn ein Unfall auf eine grobe Vernachlässigung dieser Pflicht zurückzuführen ist, kann die Gemeinde haftbar gemacht werden. Dies durchzusetzen, ist jedoch komplex und erfordert meist anwaltliche Unterstützung. Unser Kfz-Gutachter in Lüdenscheid dokumentiert die Unfallschäden präzise, was für die spätere Beweisführung unerlässlich ist.

4Wie regulieren die Versicherungen den Schaden?

Bei einem selbstverschuldeten Unfall auf Glatteis übernimmt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden des Unfallgegners. Für den Schaden am eigenen Fahrzeug kommt, sofern vorhanden, die Vollkaskoversicherung auf. Die Teilkasko greift hier nicht, da es sich um einen selbstverschuldeten Unfallschaden nach dem VVG handelt. Wichtig ist, dass Sie mit angemessener Bereifung unterwegs waren.

  • Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte sind Winterreifen (Alpine-Symbol) gesetzlich vorgeschrieben.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Fahren Sie bei diesen Bedingungen mit Sommerreifen, kann die Kaskoversicherung die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen oder komplett verweigern.
  • Mitverschulden: Auch wenn Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt werden, kann Ihnen ein Mitverschulden angerechnet werden, wenn Sie mit Sommerreifen unterwegs waren.

Ein unabhängiges Schadengutachten ist Ihr stärkstes Beweismittel. Verlassen Sie sich bei unklarer Haftungslage niemals auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung.

5Das richtige Verhalten nach dem Crash

Bewahren Sie Ruhe und sichern Sie die Unfallstelle ab. Rufen Sie bei Personenschäden oder unklarer Sachlage die Polizei. Tauschen Sie die Daten mit dem Unfallgegner aus und machen Sie detaillierte Fotos von den Fahrzeugen, der Endstellung und der Fahrbahnbeschaffenheit. Notieren Sie sich zudem die Kontaktdaten von Zeugen. Sobald die erste Aufregung vorbei ist, sollten Sie einen unabhängigen Sachverständigen kontaktieren. Unser Kfz-Gutachter in Meinerzhagen ist schnell vor Ort und erstellt ein rechtssicheres Gutachten für Sie.

6Warum ein freier Sachverständiger entscheidend ist

Gerade bei witterungsbedingten Unfällen versuchen Versicherungen oft, die Schadenssumme zu drücken oder eine Teilschuld zu konstruieren. Ein detailliertes Gutachten eines freien Sachverständigen sichert Ihre Ansprüche nach dem BGB und StVG. Es dokumentiert nicht nur den reinen Blechschaden, sondern auch Faktoren wie Wertminderung und Nutzungsausfall. Mit einer klaren Struktur und unanfechtbaren Beweisen können Sie und ein empfohlener Rechtsanwalt Ihre berechtigten Ansprüche deutlich besser durchsetzen. Unser Kfz-Gutachter in Plettenberg unterstützt Sie im gesamten Prozess mit fachlicher Expertise.

Häufig gestellte Fragen

Hatten Sie einen Unfall bei Glatteis? Überlassen Sie nichts dem Zufall. Kontaktieren Sie Gutachter Koop für ein kostenloses Erstgespräch und ein rechtssicheres Schadengutachten.

Unsere Sachverständigen beraten Sie unverbindlich zu Ihrem Fall. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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