1Was ist der Restwert eines Autos nach einem Unfall?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall stellt sich oft die Frage, was das beschädigte Fahrzeug noch wert ist. Dieser sogenannte Restwert bezeichnet den Betrag, den Sie bei einem Verkauf des unreparierten Autos auf dem regionalen Markt noch erzielen könnten. Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist dieser Wert eine zentrale Größe bei der Schadensregulierung, insbesondere wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
2Wer ermittelt den Restwert verbindlich?
Die Ermittlung des Restwerts ist eine komplexe Aufgabe, die zwingend in die Hände eines qualifizierten Sachverständigen gehört. Ein unabhängiger Kfz-Gutachter berücksichtigt dabei den konkreten Zustand Ihres Fahrzeugs, regionale Marktgegebenheiten und spezielle Restwertbörsen. Unser Kfz-Gutachter in Lüdenscheid dokumentiert alle Schäden präzise, um eine belastbare Basis für die Bewertung zu schaffen.
Praxis-Tipp: Beauftragen Sie nach einem unverschuldeten Unfall stets einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Die Kosten hierfür muss die gegnerische Versicherung tragen (§ 249 BGB).
3Warum der regionale Markt entscheidend ist
Versicherungen versuchen häufig, den Restwert durch überregionale Restwertbörsen künstlich in die Höhe zu treiben, um die eigene Auszahlungslast zu senken. Das Gesetz und die Rechtsprechung stellen jedoch klar: Maßgeblich ist in der Regel der regionale Markt. Ein seriöses Gutachten weist mindestens drei regionale Angebote aus. Unser Kfz-Gutachter in Hagen kennt den lokalen Markt genau und schützt Sie vor unberechtigten Kürzungen.
4Das Zusammenspiel von Wiederbeschaffungswert und Restwert
Um Ihren tatsächlichen Schaden zu berechnen, zieht die Versicherung den Restwert vom Wiederbeschaffungswert ab. Die Differenz ist der Betrag, den Sie ausgezahlt bekommen.
- Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts (Wert vor dem Unfall)
- Feststellung der Reparaturkosten
- Einholung verbindlicher Restwertangebote
- Berechnung der Entschädigungssumme
5Dürfen Sie Ihr Auto zum Restwert verkaufen?
Ja, als Geschädigter sind Sie Herr des Geschehens. Sie dürfen Ihr Fahrzeug zu dem Preis verkaufen, den der Sachverständige in seinem Gutachten ermittelt hat. Verkaufen Sie das Auto jedoch, bevor das Gutachten vorliegt oder ohne Rücksprache, riskieren Sie finanzielle Einbußen. Wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen, ist die Einbindung eines erfahrenen Verkehrsanwalts stets empfehlenswert, um Ihre Ansprüche optimal durchzusetzen.
Praxis-Tipp: Warten Sie mit dem Verkauf Ihres Unfallwagens unbedingt, bis das schriftliche Gutachten vorliegt und die Versicherung Stellung bezogen hat.
6Vorsicht bei Gegenangeboten der Versicherung
Es kommt häufig vor, dass die gegnerische Versicherung ein eigenes, höheres Restwertangebot vorlegt. Wenn Sie Ihr Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt bereits zu dem im Gutachten genannten Preis verkauft haben, darf die Versicherung Ihnen daraus keinen Strick drehen. Haben Sie noch nicht verkauft, müssen Sie ein zumutbares, höheres Angebot der Versicherung unter Umständen akzeptieren. Auch hier steht Ihnen unser Kfz-Gutachter in Dortmund beratend zur Seite.
Häufig gestellte Fragen
Hatten Sie einen Unfall und benötigen eine rechtssichere Ermittlung des Restwerts? Kontaktieren Sie Gutachter Koop für eine kostenlose Ersteinschätzung!
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