Wenn Ihre Kaskoversicherung nach einer Reparatur weniger zahlt als die tatsächliche Rechnung ausweist, stehen Sie nicht alleine da. Dieses Problem betrifft tausende Autofahrer jedes Jahr. Die gute Nachricht: Es gibt ein rechtlich vorgesehenes Verfahren, das genau für diese Situation geschaffen wurde: das Sachverständigenverfahren nach § 84 VVG.
Was ist das Sachverständigenverfahren?
Das Sachverständigenverfahren (SVV) ist in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) geregelt und dient zur außergerichtlichen Klärung von Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe bei Kaskoschäden. Statt vor Gericht zu ziehen, entscheiden technische Sachverständige über technische Fragen. Schneller, günstiger und effektiver als ein Klageverfahren.
Wann brauchen Sie das SVV?
- Ihre Kaskoversicherung hat die Reparaturkostenrechnung gekürzt
- Es gibt Meinungsverschiedenheiten über den Reparaturweg
- Die Versicherung erkennt bestimmte Positionen nicht an
- Sie haben reparieren lassen, aber die Versicherung zahlt weniger als die Werkstattrechnung
Der Ablauf, Schritt für Schritt
Ablaufplan Sachverständigenverfahren
Vollmacht & Eröffnung
Tag 1Sie erteilen uns eine Vollmacht. Wir eröffnen das Sachverständigenverfahren schriftlich bei Ihrer Versicherung und benennen unser Ausschussmitglied.
Tipp: Lassen Sie sich zuerst den gekürzten Betrag auszahlen, bevor Sie sich bei uns melden.
Benennung der Gegenseite
14 Tage FristDie Versicherung muss innerhalb von zwei Wochen ihr eigenes Ausschussmitglied benennen. Reagiert sie nicht, können wir über das zuständige Amtsgericht eine Benennung erzwingen.
Wichtig: Angestellte der Versicherung sind laut BGH-Urteil (IV ZR 281/14) nicht als Sachverständige zulässig.
Eröffnungsprotokoll
ca. 3–5 TageDas Eröffnungsprotokoll wird erstellt und an alle Beteiligten versandt. Darin werden die strittigen Positionen und die Ausschussmitglieder festgehalten.
Falls keine Einigung auf einen Obmann: Das Amtsgericht benennt einen.
Technische Ausschusssitzung
ca. 7–14 TageBeide Sachverständige prüfen gemeinsam den Schaden und diskutieren die strittigen Positionen. Ziel ist eine Einigung auf die korrekte Schadenhöhe.
Wochenenden und Feiertage können die Terminierung verlängern, das ist normal.
Schlussprotokoll & Ergebnis
ca. 3–7 TageBei Einigung wird die korrekte Schadenhöhe festgestellt. Bei Nicht-Einigung entscheidet ein Obmann. Dessen Ergebnis muss zwischen den Beträgen beider Sachverständiger liegen.
Abrechnung & Nachzahlung
ca. 7–14 TageDas Ergebnis wird der Versicherung mitgeteilt. Sie muss den festgestellten Betrag nachzahlen. Die Verfahrenskosten werden nach der Quote Obsiegen/Unterliegen geteilt.
Gesamtdauer: In der Regel 4 bis 8 Wochen. Wochenenden und Feiertage können die Fristen verlängern, das ist normal. Das Verfahren ist deutlich schneller als ein Klageverfahren.
Wie lange dauert das Ganze?
Ein Sachverständigenverfahren dauert typischerweise 4 bis 8 Wochen. Das mag auf den ersten Blick lang erscheinen, ist aber deutlich schneller als ein Klageverfahren, das sich über Monate oder sogar Jahre hinziehen kann. Wochenenden und Feiertage verlängern die Fristen, das ist völlig normal.
Was kostet mich das?
Ihr Kostenrisiko ist praktisch null. Warum? Die Versicherung hat bereits einen Großteil der Reparaturkosten bezahlt. Die Verfahrenskosten werden nach Quote geteilt. Unsere Erfolgsquote liegt bei 98%. Und sollte uns ein Fehler unterlaufen, sind Sie durch unsere Berufshaftpflichtversicherung geschützt.
Warum Gutachter Koop?
Wir sind auf das Sachverständigenverfahren spezialisiert und haben umfangreiche Erfahrung mit allen gängigen Versicherungen. Wir kennen die AKB von über 30 Versicherern und wissen genau, welche Positionen durchsetzbar sind. Sie erteilen uns die Vollmacht, wir kümmern uns um alles Weitere.
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