Ihr Recht bei gekürzten Kaskoabrechnungen – einfach erklärt.
Ihre Versicherung hat die Kaskoabrechnung gekürzt? Das Sachverständigenverfahren nach § 14 AKB setzt Ihren vollen Anspruch durch – ohne Klage, ohne Kostenrisiko für Sie.
Was ist das Sachverständigenverfahren?
Das Sachverständigenverfahren ist ein in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) verankertes Verfahren zur Streitbeilegung. Es kommt zum Einsatz, wenn sich Versicherungsnehmer und Versicherung nicht über die Höhe des Schadens einigen können.
Jede Partei benennt einen eigenen Sachverständigen. Diese beiden Sachverständigen einigen sich auf einen Obmann. Die Entscheidung des Obmanns ist für beide Seiten bindend.
Wann ist es sinnvoll?
Das Verfahren ist besonders sinnvoll, wenn:
✓ Die Versicherung Ihre Kaskoabrechnung gekürzt hat
✓ Die Reparaturkosten heruntergerechnet wurden
✓ Der Wiederbeschaffungswert zu niedrig angesetzt wurde
✓ Wertminderung oder Nutzungsausfall abgelehnt wurde
So läuft das Verfahren ab
Antrag stellen: Sie beantragen das Sachverständigenverfahren schriftlich bei Ihrer Versicherung und benennen Ihren Sachverständigen (z.B. Gutachter Koop).
Gegengutachter: Die Versicherung benennt ihren eigenen Sachverständigen.
Obmann-Bestimmung: Beide Sachverständige einigen sich auf einen neutralen Obmann.
Begutachtung: Die Sachverständigen prüfen den Schaden und erstellen ihre Bewertungen.
Entscheidung: Bei Uneinigkeit entscheidet der Obmann. Seine Feststellung ist bindend.
Auszahlung: Die Versicherung zahlt den festgestellten Betrag aus.
Ihre Vorteile
✓Kein Kostenrisiko: Die Kosten trägt die Versicherung
✓Keine Klage nötig: Außergerichtliche Lösung
✓Bindende Entscheidung: Die Versicherung muss zahlen
✓98% Erfolgsquote: Erfahrungsgemäß sehr hohe Durchsetzung
Wir übernehmen das gesamte Verfahren für Sie – von der Antragstellung bis zur Auszahlung. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Jetzt handeln
Wenn Ihre Versicherung Ihre Kaskoabrechnung gekürzt hat, zögern Sie nicht. Je früher das Verfahren eingeleitet wird, desto schneller erhalten Sie Ihr Geld. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin – die Erstberatung ist kostenlos.