Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil IV ZR 426/14 eine wichtige Entscheidung zum Werkstattrisiko bei Kaskoschäden getroffen. Dieses Urteil stärkt die Position von Versicherungsnehmern erheblich und ist ein wichtiges Argument im Sachverständigenverfahren.
Was bedeutet Werkstattrisiko?
Das Werkstattrisiko beschreibt die Frage: Wer trägt das Risiko, wenn die Werkstatt bei der Reparatur Fehler macht oder höhere Kosten berechnet als nötig? Bei Haftpflichtschäden ist klar: Der Geschädigte darf die Werkstatt frei wählen, das Risiko trägt der Schädiger bzw. dessen Versicherung.
Das BGH-Urteil erklärt
Der BGH hat entschieden, dass auch bei Kaskoschäden das Werkstattrisiko grundsätzlich beim Versicherer liegt. Konkret bedeutet das: Wenn Sie Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren lassen und die Werkstatt die Reparatur fachgerecht durchführt, muss die Kaskoversicherung die tatsächlichen Kosten erstatten, auch wenn ein anderer Reparaturweg günstiger gewesen wäre.
Praxisbeispiel: Ihre Werkstatt berechnet 120€/Stunde. Die Versicherung will nur 95€/Stunde zahlen. Nach dem BGH-Urteil muss die Versicherung den tatsächlichen Stundensatz bezahlen, wenn er marktüblich ist.
Was bedeutet das für Sie?
- Sie dürfen Ihre Werkstatt frei wählen
- Die Versicherung muss die tatsächlichen Reparaturkosten zahlen
- Kürzungen auf niedrigere Stundensätze sind in vielen Fällen unzulässig
- Das Urteil stärkt Ihre Position im Sachverständigenverfahren erheblich
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