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Kaskoversicherung6 Min Lesezeit

Ihre Rechte bei Kaskoschäden. Was die Versicherung zahlen muss

AKB, Werkstattrisiko und was Ihnen zusteht

Die Kaskoversicherung soll Sie im Schadensfall absichern. Dafür zahlen Sie schließlich Ihre Prämie. Doch in der Praxis kürzen Versicherer regelmäßig Reparaturkosten. Was viele nicht wissen: Die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) regeln genau, was die Versicherung zahlen muss.

Was steht in den AKB?

Die AKB regeln unter anderem, dass die Versicherung die erforderlichen Reparaturkosten erstatten muss. Das bedeutet: Wenn eine Reparatur fachgerecht durchgeführt wurde und die Kosten angemessen sind, muss die Versicherung zahlen. Kürzungen sind nur dann zulässig, wenn Positionen tatsächlich nicht erforderlich waren.

Das Werkstattrisiko bei Kasko

Ein wichtiges BGH-Urteil (IV ZR 426/14) hat klargestellt: Das sogenannte Werkstattrisiko liegt grundsätzlich beim Versicherer. Das bedeutet: Wenn die Werkstatt eine Position berechnet hat, die für die Reparatur erforderlich war, muss die Versicherung diese auch bezahlen, selbst wenn ein anderer Reparaturweg günstiger gewesen wäre.

Was die Versicherung NICHT kürzen darf

  • Erforderliche Stundenverrechnungssätze der gewählten Werkstatt
  • Original-Ersatzteile, wenn diese verbaut wurden
  • Beilackierung, wenn fachlich notwendig
  • UPE-Aufschläge der Werkstatt
  • Verbringungskosten zum Lackierer

Was tun bei Kürzung?

Wenn Ihre Versicherung gekürzt hat, ist das Sachverständigenverfahren der effizienteste Weg. Es ist in den AKB vorgesehen, kostet Sie praktisch nichts und führt in 98% der Fälle zu einer Nachzahlung. Wir kennen die AKB von über 30 Versicherern und wissen genau, welche Ansprüche durchsetzbar sind.

Versicherung hat gekürzt? Wir prüfen Ihren Fall kostenlos.

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