Alle paar Minuten passiert auf deutschen Straßen ein Unfall, und nicht selten beginnt damit ein langwieriger und vor allem teurer Rechtsstreit – selbst dann, wenn man sich eigentlich auf der sicheren Seite glaubt. Weigert sich zum Beispiel die gegnerische Kfz-Versicherung, den verursachten Schaden zu bezahlen, bleibt oft nur der Gang zum Anwalt. Und dessen Gebühren richten sich nach dem Streitwert. Schnell können so aus einem ursprünglich geringen Schaden einige tausend Euro werden.
Immer wenn es im Straßenverkehr oder rund um ein Auto zu einem Rechtsstreit kommt, kann eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung helfen. Je nach Versicherungsanbieter und gewähltem Tarif unterscheiden sich die Leistungen allerdings deutlich. Normalerweise greift der Schutz bei einem Rechtsstreit …• um den Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall.• wegen Unfall- oder Fahrerflucht.• mit einer Kfz-Werkstatt, wenn etwa eine Reparatur falsch ausgeführt wurde.• mit der Kfz-Steuerbehörde, falls diese eine zu hohe Steuerlast berechnet hat.• mit den Behörden, zum Beispiel aufgrund von Ordnungswidrigkeiten• in einem Strafverfahren, falls bei einem Unfall zum Beispiel Körperverletzung vorgeworfen wird.
Viele Versicherungen bieten in ihren Rechtsschutz-Tarifen noch weitere Leistungen an, zum Beispiel eine Telefon-Hotline, über die man sich von einem Anwalt beraten lassen kann. Oder sie helfen im Schadensfall bei der Suche nach einem spezialisierten Anwalt.
Je nach Versicherung gilt der Rechtsschutz in der Regel für ein Auto oder für alle Fahrzeuge der Familie. Schließt man den Verkehrsrechtsschutz für ein Fahrzeug ab, sind Eigentümer, Halter, berechtigte Fahrer und Insassen mit versichert. Der Versicherungsnehmer selbst ist in diesem Fall zusätzlich auch bei Fahrten mit gemieteten Autos und sogar als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln abgesichert. Wählt man den Komplettschutz, sind alle Fahrzeuge der Familie und auch Ehe- und Lebenspartner sowie die Kinder mit abgesichert. In diesem Fall greift der Rechtsschutz bei allen versicherten Personen auch dann, wenn sie ohne Auto am Straßenverkehr teilnehmen.
Landet ein Rechtsstreit vor Gericht, muss der Verlierer üblicherweise die Kosten tragen beziehungsweise bei einem Vergleich zumindest einen Teil davon. Hat er eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, kommt diese bei einer Niederlage für den eigenen und gegnerischen Anwalt, die Gerichtskosten und gerichtliche Gutachten auf. Aber auch bei einer außergerichtlichen Einigung übernimmt die Rechschutzversicherung die Anwaltskosten! Dabei gelten immer die im Vertrag vereinbarten Versicherungssummen.
Achtung: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt immer nur die Kosten des Verfahrens, nicht aber etwaige Bußgelder oder Geldstrafen!
Je nach Vertrag kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, die üblicherweise zwischen 150 und 500 Euro liegt. Aber auch ganz ohne Selbstbeteiligung bieten manchen Versicherungen einen Rechtsschutz an. Und: Viele Gesellschaften erlassen den vereinbarten Eigenanteil, wenn in einem bestimmten Zeitraum, zum Beispiel den letzten fünf Jahren, kein Schaden vorgelegen hat.
Die Tarife hängen stark von den vereinbarten Leistungen ab. Wer nur ein einziges Fahrzeug versichert, kommt oft mit 50 Euro oder weniger pro Jahr aus, für eine Familienversicherung, in der alle Personen und Autos mit inbegriffen sind, kann der Rechtsschutz aber auch 200 Euro oder mehr kosten. Außerdem beeinflusst die Selbstbeteiligung die Prämienhöhe.
Das hängt ganz von der jeweiligen Versicherung ab. Manchmal ist der Verkehrsrechtsschutz im Privatrechtsschutz inbegriffen, in der Regel aber wird er separat abgeschlossen beziehungsweise kann als Baustein zu einem bestehenden Vertrag hinzugefügt werden.
Grundsätzlich kann jeder von einem Verkehrsrechtsschutz profitieren, der am Straßenverkehr teilnimmt – selbst als Fußgänger oder Radfahrer kann es leicht zu einem Rechtsstreit kommen. Die teilweise geringen Gebühren sind eine gute Investition, denn erfahrungsgemäß kommt es im Straßenverkehr zu den meisten Streitigkeiten. Und je mehr man unterwegs ist, desto höher ist das Risiko: Vor allem Vielfahrer sollten deshalb auf keinen Fall auf einen Verkehrsrechtsschutz verzichten!